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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 285/09


Beste Treffer:
IBRRS 2011, 1196; IMRRS 2011, 0832
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilweise begründete Anhörungsrüge, Betriebskostenzahlungen

BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 285/09

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IBRRS 2010, 4059; IMRRS 2010, 2982
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Aufrechnung mit Rückzahlungsanspruch wegen geleisteter Vorschüsse

BGH, Urteil vom 22.09.2010 - VIII ZR 285/09

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13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2058; IMRRS 2022, 0852; IVRRS 2022, 0285
ProzessualesProzessuales
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 10.05.2022 - VI ZB 4/20

Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung.*)

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IBRRS 2022, 0181; IMRRS 2022, 0096
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebührenvorschuss nicht verbraucht: Wann entsteht der Anspruch auf Rückzahlung?

BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 81/21

1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 07.03.2019 - IX ZR 143/18, IBRRS 2019, 1078 = WM 2019, 738).*)

2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft verjährt auch dann in fünf Jahren, wenn die Gesellschaftsschuld einer kürzeren Verjährung unterliegt.*)

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IBRRS 2021, 3258; IMRRS 2021, 1204; IVRRS 2021, 0505
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Subsidiaritätsgrundsatz gilt auch im NZB- und Revisionsverfahren!

BGH, Beschluss vom 14.09.2021 - VI ZB 30/19

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Anschluss an BGH, Beschluss vom 15.07.2015 - IV ZB 10/15, Rz. 7, IBRRS 2015, 3562 = VersR 2016, 137).*)

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IBRRS 2021, 3100; IMRRS 2021, 1155; IVRRS 2021, 0490
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zusammenlegung von Kostenpositionen in Betriebskostenabrechnung?

BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - VIII ZR 371/19

1. Das Ergänzungsurteil und das vorangegangene Urteil stellen keine Einheit dar, sondern sind bezüglich der Rechtsmittel - unter anderem im Hinblick auf die Berufungssumme - getrennt zu betrachten.

2. Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist eine Aufschlüsselung nach Kostenarten erforderlich, wenn die einzelnen Kostenarten nicht eng zusammenhängen.

3. Ein solch enger Zusammenhang liegt nicht vor, wenn im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als "sonstige Betriebskosten" vereinbart ist - wie hier etwa die Kosten der Trinkwasseruntersuchung, der Dachrinnenreinigung und diverse Wartungskosten - und diese in einer Position abgerechnet werden.

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IBRRS 2021, 0263; IMRRS 2021, 0109; IVRRS 2021, 0053
ProzessualesProzessuales
Tatsachenvortrag ignoriert: Rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 10.11.2020 - VIII ZR 18/20

1. Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, aus denen sich ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Prozessbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, ist ein Verstoß gegen die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen gegeben.

2. Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war.

3. Eine Partei kann eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat.

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IBRRS 2020, 0603; IMRRS 2020, 1551; IVRRS 2020, 0694
ProzessualesProzessuales
Kläger kann sich Gehör verschaffen: Keine Zulassung der Revision wegen Gehörsverstoßes!

BGH, Beschluss vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

1. Zur Überspannung der Substantiierungsanforderungen an die Darlegung des Vorhandenseins eines Sachmangels wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Dieselmotor (hier: Motorentyp OM 651).*)

2. Eine Zulassung der Revision wegen eines dem Berufungsgericht unterlaufenen Gehörsverstoßes kommt nicht in Betracht, wenn es der Beschwerdeführer versäumt hat, im Rahmen der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts der nunmehr gerügten Gehörsverletzung entgegenzuwirken (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699). Hierbei ist eine anwaltlich vertretene Partei auch gehalten, das Berufungsgericht auf von ihm bislang nicht beachtete höchstrichterliche Rechtsprechungsgrundsätze hinzuweisen (hier: Voraussetzungen einer Behauptung "ins Blaue hinein" und eines "Ausforschungsbeweises").*)

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IBRRS 2018, 3864; IMRRS 2018, 1497
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine zusätzliche Fristsetzung zum Auszug nach einem Räumungsvergleich erforderlich!

BGH, Beschluss vom 17.10.2018 - I ZB 13/18

1. Schließen die Parteien einen Räumungsvergleich ist nach Ablauf des Räumungstermins eine weitere Fristsetzung nicht erforderlich.

2. Zwangsvollstreckungskosten nach Ablauf der Räumungsfrist stellen daher gem. § 788 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ZPO notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung dar und sind vom Räumungsschuldner zu erstatten und gegen ihn festzusetzen.




IBRRS 2016, 2455; IMRRS 2016, 1464; IVRRS 2016, 0031
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann müssen Zeugen in der Berufungsinstanz erneut vernommen werden?

BGH, Urteil vom 16.03.2016 - VIII ZR 326/14

1. Das Berufungsgericht muss einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen erneut vernehmen, wenn es dessen protokollierte Aussage anders verstehen oder ihr ein anderes Gewicht beimessen will als die Vorinstanz.

2. Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen.

3. Stützt das erstinstanzliche Gericht seine Würdigung auf die Vernehmung mehrerer Zeugen, bedarf es der erneuten Vernehmung sämtlicher Zeugen.

4. Nimmt eine Partei in der Berufungsbegründung ausdrücklich auf ihr erstinstanzliches Vorbringen einschließlich der dortigen Beweisantritte ergänzend Bezug, stellt sie damit unmissverständlich klar, dass sie die erstinstanzlichen Beweisantritte auch zum Gegenstand der Berufungsinstanz macht.

5. Eine Ergänzung oder Präzisierung des bereits erstinstanzlich gehaltenen schlüssigen Vortrags darf das Berufungsgericht nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO zurückweisen.

6. Die Aufrechnung kann - wie jede Willenserklärung - auch stillschweigend erklärt werden. Deshalb darf das Berufungsgericht sich nicht auf die Feststellung beschränken, dass eine Partei keine ausdrückliche Aufrechnungserklärung abgegeben bzw. nicht den Ausdruck "Aufrechnung" benutzt hat. Vielmehr muss das Berufungsgericht im Wege der Auslegung prüfen, ob dem Verteidigungsvorbringen der Partei der Wille, eine Aufrechnung zu erklären, zu entnehmen ist.

7. Bezieht sich eine Partei zur Verteidigung gegen die Klageforderung auf die von ihr geltend gemachten und im einzelnen dargelegten Gegenforderungen und zieht diese sogar explizit von der Klageforderung ab, liegt - offensichtlich - eine konkludente Aufrechnungserklärung vor.

8. Vorauszahlungen stehen dem Vermieter als solche nicht mehr zu, wenn bereits Abrechnungsreife eingetreten ist.

9. Eine Änderung des Mietvertrags kann nur unter Beteiligung sämtlicher Vertragspartner wirksam vereinbart werden.

10. Bei der Änderung einer vertraglichen Vereinbarung über die Abrechnung von Nebenkosten in einem bestehenden Mietverhältnis handelt es sich nicht um ein Geschäft zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs.

11. Die bloße Nichtabrechnung von Nebenkostenvorauszahlungen durch den Vermieter kann aus der maßgeblichen Empfängersicht des Mieters regelmäßig schon nicht als Angebot einer Änderung der mietvertraglichen Umlagevereinbarung oder des Verzichts auf eine Abrechnung angesehen werden.




IBRRS 2014, 2962; IMRRS 2014, 1561
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskostennachzahlungsklage im Urkundsverfahren statthaft!

BGH, Urteil vom 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

1. Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden.*)

2. Zu den Anforderungen an substantiiertes Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Flächenangaben durch den Mieter.*)




IBRRS 2013, 0179; IMRRS 2013, 0129
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klagezustellung ohne Anlagen doch wirksam!

BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

Eine Klagezustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 164/05).*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 13

1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

3. Widersprüche (ZPO § 314 Rn. 5)