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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 274/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 2184; IMRRS 2003, 0900
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung nach Mietrechtsreform

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

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15 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0621; IMRRS 2023, 0286; IVRRS 2023, 0146
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert bei Klage auf Feststellung der höchst zulässigen Miete bei Mietbeginn

LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2023 - 65 T 15/23

1. Der Gebührenstreitwert einer auf Feststellung der nach § 556d BGB höchst zulässigen Miete bei Mietbeginn gerichteten Klage bestimmt sich nach § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO.

2. § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG ist auf diesen Fall weder unmittelbar noch analog anwendbar.

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IBRRS 2020, 0010; IMRRS 2020, 0005; IVRRS 2020, 0004
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Mieterklage auf Mangelbeseitigungskostenvorschuss?

OLGRostock, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 W 44/19

Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechtes aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert.*)

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IBRRS 2020, 1010; IMRRS 2020, 0418; IVRRS 2020, 0171
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Mieterklage auf Mangelbeseitigungskostenvorschuss?

OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 W 44/19

Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechts aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert.*)

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IBRRS 2019, 1240; IMRRS 2019, 0471; IVRRS 2019, 0178
MietrechtMietrecht
Wo liegt der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage über die Miethöhe?

LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2018 - 316 T 51/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2016, 2003; IMRRS 2016, 1221
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftlicher Verzicht des Rechtsanwalts auf Fachanwaltsbezeichnung ausreichend

BGH, Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15

1. Verzichtet der Rechtsanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer schriftlich auf die ihm verliehene Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung, so ist diese hierdurch regelmäßig "auf andere Weise" gemäß § 32 BRAO in Verbindung mit § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt, ohne dass es hierfür zusätzlich eines rechtsgestaltenden Aktes - etwa in Gestalt eines Widerrufs der Befugnis - bedarf.*)

2. Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO, wonach die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen ist, wenn der Rechtsanwalt auf die Rechte aus der Zulassung verzichtet hat, ist auf den in § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO nicht geregelten Fall des Verzichts des Rechtsanwalts auf die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung nicht analog anzuwenden.*)

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IBRRS 2016, 1876; IMRRS 2016, 1144
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Klage des Mieters auf Feststellung einer Minderung?

BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

Bei einer Klage des Mieters auf Feststellung einer Minderung der Miete ist der Streitwert nicht gemäß § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG analog mit dem einfachen Jahresbetrag, sondern gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 21.09.2005 - XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 unter II 3 = IBRRS 2006, 1960 = IMRRS 2006, 1233; vom 20.04.2005 - XII ZR 248/04, NJW-RR 2005, 938 unter II 1 a).*)

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IBRRS 2013, 2908; IMRRS 2013, 1548
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess

BGH, Urteil vom 12.06.2013 - XII ZR 50/12

Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.*)

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IBRRS 2007, 0265; IMRRS 2007, 0159
ProzessualesProzessuales
Familienrecht - Eigentumsvermutung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft?

BGH, Urteil vom 14.12.2006 - IX ZR 92/05

Die gesetzliche Vermutung, dass die im Besitz beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner allein gehören, ist auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 2004, 0059; IMRRS 2004, 0027
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht- Interventionswirkung von sog. überschießende Feststellungen

BGH, Beschluss vom 27.11.2003 - V ZB 43/03

a) Die Interventionswirkung kommt Feststellungen des Erstgerichts, auf denen sein Urteil nicht beruht (sog. überschießende Feststellungen), nicht zu.*)

b) Maßgeblich dafür, ob eine Feststellung überschießt, ist nicht die Sicht des Erstgerichts. Es kommt vielmehr darauf an, worauf die Entscheidung des Erstprozesses objektiv nach zutreffender Würdigung beruht.*)

c) Eine bei dem von dem Erstgericht gewählten Begründungsansatz objektiv notwendige Feststellung wird nicht deshalb zu einer überschießenden Feststellung, weil sie sich bei einem anderen Ansatz erübrigt hätte.*)

§ 12 SchuldRAnpG ist auf eine nach § 8 VZOG verfügungsbefugte Stelle jedenfalls dann nicht analog anzuwenden, wenn diese über das Grundstück nicht verfügt.*)

Die Verfügungsbefugnis erlischt mit Eintritt der Bestandskraft eines Zuordnungsbescheids und lebt nach dessen Aufhebung jedenfalls dann nicht wieder auf, wenn dieser im Grundbuch vollzogen worden ist.*)

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IBRRS 2003, 3231; IMRRS 2003, 1450
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

Eine analoge Anwendung des § 321a ZPO scheidet jedenfalls dann aus, wenn gegen eine Entscheidung, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist, die Rechtsbeschwerde statthaft ist.*)

Hat eine Partei aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts gegen einen Beschluß, mit dem ihre Berufung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als unzulässig verworfen worden ist, verfahrensfehlerhaft die Abhilfe analog § 321a ZPO beantragt, anstatt das an sich statthafte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) einzulegen, so darf ihr nach dem Meistbegünstigungsprinzip die Wahl des falschen Rechtsbehelfs nicht zum Nachteil gereichen.*)

Die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel

"Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart"

verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.*)

Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum.*)

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