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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 189/17


Bester Treffer:
IBRRS 2018, 1310; IMRRS 2018, 0475
WohnraummieteWohnraummiete
Bei bestrittener Heizkostenabrechnung trifft Vermieter Beweislast für erhobene Forderung

BGH, Urteil vom 07.02.2018 - VIII ZR 189/17


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0700; IMRRS 2023, 0332; IVRRS 2023, 0117
ProzessualesProzessuales
Umstellung der Klage

LG Hanau, Beschluss vom 18.10.2022 - 2 S 45/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 1310; IMRRS 2018, 0475
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bei bestrittener Heizkostenabrechnung trifft Vermieter Beweislast für erhobene Forderung

BGH, Urteil vom 07.02.2018 - VIII ZR 189/17

1. Ein Mieter kann im Rahmen der bei einer Betriebskostenabrechnung geschuldeten Belegvorlage vom Vermieter auch die Einsichtnahme in die von diesem erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer eines gemeinsam versorgten Mietobjekts beanspruchen, um sich etwa Klarheit zu verschaffen, ob bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Gesamtverbrauchswert mit der Summe der Verbrauchsdaten der anderen Wohnungen übereinstimmt, ob deren Werte zutreffend sind oder ob sonst Bedenken gegen die Richtigkeit der Kostenverteilung bestehen. Der Darlegung eines besonderen Interesses an dieser Belegeinsicht bedarf es nicht.*)

2. Ein Mieter ist zur Leistung von Betriebskostennachzahlungen nicht verpflichtet, solange und soweit der Vermieter einem berechtigten Verlangen nach Belegvorlage nicht nachgekommen ist.*)