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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 272/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0696
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1998 - VII ZR 272/97

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2 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2004, 0458; IMRRS 2004, 0236
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Doppelte Prozeßaufrechnung

BGH, Urteil vom 08.01.2004 - III ZR 401/02

a) Rechnet der Beklagte mit einer in einem anderen Verfahren bereits aufgerechneten Gegenforderung in einem weiteren Prozeß erneut auf, so hat das mit der Zweitaufrechnung befaßte Gericht - soweit es auf die Einwendung ankommt - zu prüfen, ob die Gegenforderung (noch) besteht. Es ist unzulässig, die Gegenforderung in dem zweiten Prozeß nur deswegen zu verneinen, weil über sie bereits in dem ersten Verfahren sachlich entschieden werde.*)

b) Bei einer doppelten Prozeßaufrechnung ist es im allgemeinen zweckmäßig, den zweiten Prozeß bis zur Erledigung desjenigen Verfahrens auszusetzen, in dem die erste Aufrechnung erklärt wurde. Das gilt auch dann, wenn die Zweitaufrechnung in einem Urkundenprozeß erfolgt ist.*)

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IBRRS 2000, 0696
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1998 - VII ZR 272/97

Aufrechnung mit einer abgetretenen, anderweit eingeklagten Forderung

§ 391 Abs. 2 BGB schließt eine Aufrechnung nicht aus, wenn Leistungszeit und Leistungsort sich lediglich aus dispositivem Recht ergeben.

Die anderweitige Rechtshängigkeit einer Forderung, die an einen Dritten abgetreten worden ist, hindert den Dritten nicht, mit dieser Forderung seinerseits hilfsweise im Prozeß aufzurechnen.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) Aufrechnung, Hilfsaufrechnung ( Rn. 842-849)