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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZB 60/11


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 1038; IMRRS 2013, 0646
ProzessualesProzessuales
Ersatz von Privatgutachterkosten?

BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - VII ZB 60/11

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1 Beitrag gefunden
IBR 2013, 252 BGH - Selbständiges Beweisverfahren: Kosten eines Privatgutachtens sind erstattungsfähig!

10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1300; IMRRS 2024, 0530; IVRRS 2024, 0222
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens erstattungsfähig?

OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2024 - 17 W 42/24

1. Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, IBR 2012, 431).

2. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war. Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH, a.a.O.; OLG Köln, IBR 2010, 1129 - nur online).

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IBRRS 2024, 0131; IMRRS 2024, 0056; IVRRS 2024, 0022
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens erstattungsfähig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.12.2023 - 18 W 133/23

1. Die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens sind nur ausnahmsweise erstattungsfähig, weil es während eines Rechtsstreits grundsätzlich Sache des Gerichts ist, Beweiserhebungen durch Einholung von Sachverständigengutachten durchzuführen.

2. Die Einholung eines Parteigutachtens kann jedoch erforderlich sein, wenn die Partei das Sachverständigengutachten zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" benötigt, wenn der Gegner seinerseits ein Privatgutachten eingeholt hat oder wenn die fachunkundige Partei erst durch das Gutachten in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können.

3. Die Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens kann zudem zu bejahen sein, wenn die Partei auf die Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen zwingend angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen oder um die Feststellungen eines gerichtlichen Sachverständigen zu überprüfen und zu widerlegen.

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IBRRS 2023, 1582; IMRRS 2023, 0731; IVRRS 2023, 0273
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gerichtsgutachten nachteilig: Privatgutachten notwendig!

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2023 - 6 WF 13/23

1. Die unterliegende Partei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren.

2. Die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind. Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen.

3. Eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei darf insbesondere in Fällen, in denen sie infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung eines Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war, die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen. Dazu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag.

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IBRRS 2023, 0685; IMRRS 2023, 0324; IVRRS 2023, 0115
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privatgutachterkosten sind auch im selbständigen Beweisverfahren erstattungsfähig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.02.2023 - 6 W 14/23

Ist eine Partei eines selbständigen Beweisverfahrens aus eigener Sachkunde nicht in der Lage, sich sachgerecht mit einem gerichtlich eingeholten oder von der Gegenseite vorgelegten Gutachten auseinanderzusetzen, insbesondere weil ihr aufgrund einer komplizierten und fremden Materie das erforderliche Spezialwissen fehlt, sind die Kosten für ein verfahrensbegleitendes Privatgutachten in aller Regel zur Ermöglichung eines substantiierten Sachvortrags notwendig (Anschluss an BGH, IBR 2013, 252).

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IBRRS 2021, 3601; IMRRS 2021, 1352; IVRRS 2021, 0579
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Keine Zwangshaft gegen prozessunfähige Person!

BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - I ZB 20/21

1. Bei der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf gegen eine prozessunfähige natürliche Person, die mangels hinreichender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht in der Lage ist, einen natürlichen Willen zur Vornahme der von ihr geschuldeten Handlung zu bilden, keine Zwangshaft verhängt werden.*)

2. Bei der gegen eine prozessunfähige natürliche Person gerichteten Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf gegen den Bevollmächtigten des Schuldners keine Zwangshaft verhängt werden.*)

3. Bei der gegen eine prozessunfähige natürliche Person gerichteten Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist ein Zwangsgeld stets gegen den Schuldner und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter festzusetzen.*)

4. Einer prozessunfähigen natürlichen Person ist die Vornahme einer nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erwirkenden Handlung nicht unmöglich, wenn die Handlung durch deren Bevollmächtigten vorgenommen werden kann.*)

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IBRRS 2020, 1703; IMRRS 2020, 0751; IVRRS 2020, 0313
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ProzessualesProzessuales
Vorprozessuale Privatgutachterkosten auch bei Laien nicht erstattungsfähig!

LG Wuppertal, Beschluss vom 15.04.2020 - 16 T 124/19

1. Die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten sind nur ausnahmsweise Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO.

2. Dies gilt auch für Privatgutachten, die im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens eingeholt werden.

3. Dienen diese lediglich der besseren Beurteilung der eigenen Erfolgsaussichten eines erwarteten gerichtlichen Verfahrens und/oder zur Minimierung anderer Risiken (hier hinsichtlich einer von der Mietwohnung angeblich ausgehenden Gesundheitsgefährdung), liegt eine solche Ausnahme nicht vor.

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IBRRS 2018, 3181; IMRRS 2018, 1156; IVRRS 2018, 0478
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage wegen Bauablaufstörung: Kosten für "Abwehrgutachten" sind erstattungsfähig!

BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - VII ZB 56/15

Werden umfangreiche Gutachten, welche die beklagte Partei mangels eigener Sachkunde nicht nachvollziehen kann, zur Grundlage einer Klage gemacht, können unabhängig von der Darlegungs- und Beweislast die Kosten für von ihr eingeholte Sachverständigengutachten nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig sein.*)

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IBRRS 2017, 4134; IMRRS 2017, 1720; IVRRS 2017, 0672
ProzessualesProzessuales
Erstattungsfähigkeit ist für jede Einzeltätigkeit zu prüfen!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.05.2017 - 9 W 39/16

1. Ein Bedürfnis, sich prozessbegleitend sachverständiger Hilfe zu bedienen, kann nicht abgesprochen werden, wenn der Rechtsstreit im Kern schwierige technische Fragen betrifft (hier: ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich geschuldeten Bodenbeschichtungsarbeiten), die Komplexität des Streitstoffs durch eine lange Prozessdauer (hier: fast vier Jahren) und dem Aktenumfang, sowie einem umfangreichen Beweisbeschluss belegt wird.

2. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) besteht allerdings nur in den Grenzen einer sparsamen Prozessführung und damit nicht pauschal für eine sachverständige Begleitung des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens. Die Notwendigkeit, externen Sachverstands in Anspruch zu nehmen, ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen.

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IBRRS 2017, 0832; IMRRS 2017, 0346; IVRRS 2017, 0131
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privates Sachverständigengutachten prozessbegleitend eingeholt: Kosten erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes, privates Sachverständigengutachten ist nicht deshalb gegeben, weil einem solchen privaten Gutachten im Rahmen des Rechtsstreits ein höheres Gewicht zukäme als sonstigem Parteivortrag.*)

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IBRRS 2013, 1038; IMRRS 2013, 0646
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ersatz von Privatgutachterkosten?

BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - VII ZB 60/11

Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens vom Antragsgegner in Auftrag gegeben wird, können gemäß § 494a Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sein.*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein)
B. Schadensersatz
I. Schadensersatz nach § 280 und § 281 BGB
1. Schadensersatz neben der Leistung


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

3. Kostenerstattung nach § 494 a ZPO ( Rn. 213-223)