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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 3/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0054
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 22.06.1990 - V ZR 3/89

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2 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 4546; IMRRS 2010, 3333
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Keine Verjährung bei Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit

BGH, Urteil vom 22.10.2010 - V ZR 43/10

Der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts unterliegt nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht.*)

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IBRRS 2000, 0054
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 22.06.1990 - V ZR 3/89

b. Die Wertung einer Durchfahrt als gemeinschaftlich benutzbare Grenzanlage setzt voraus, daß sie auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken liegt;

c. dementsprechend kein Grenzanlagen-Charakter einer Durchfahrt, die das gesamte Grundstück des einen Nachbarn erfaßt.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Eine von der Grenze zweier Nachbargrundstücke durchschnittene Durchfahrt ist nur dann eine Grenzeinrichtung, wenn sie zwischen den Grundstücken liegt. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Durchfahrt das ganze Grundstück des einen Nachbarn erfaßt, neben ihr sich also kein weiterer Teil des durch die Einrichtung geschiedenen Grundstücks befindet.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) Anspruchsinhaber ( Rn. 18-23)