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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 152/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 1893; IMRRS 2016, 1153
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftsordnung: Auslegung geht vor Anpassung

BGH, Urteil vom 13.05.2016 - V ZR 152/15

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 0383; IMRRS 2018, 0117; IVRRS 2018, 0126
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Wann ist Vorbefassung der WEG entbehrlich?

AG München, Beschluss vom 05.07.2017 - 481 H 11437/17 WEG

1. Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens im Hinblick auf mögliche Schäden im Gemeinschaftseigentum oder Schäden im Sondereigentum aufgrund des Zustands des Gemeinschaftseigentums ist nur nach Vorbefassung der Eigentümerversammlung zulässig.

2. Der Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit dem Antrag eines Wohnungseigentümers, ein Sachverständigengutachten zu Art und Ursachen bestimmter Schäden zu erholen, bedarf es aber dann nicht, wenn im Auftrag der Gemeinschaft bereits ein oder mehrere Gutachten erholt wurden, diese aber nicht zur Befriedung einer streitigen Situation geführt haben.

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IBRRS 2016, 1893; IMRRS 2016, 1153
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftsordnung: Auslegung geht vor Anpassung

BGH, Urteil vom 13.05.2016 - V ZR 152/15

1. Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.*)

2. Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG.*)

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3 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

1. Einführung ( Rn. 229-234)

4. Freistellung von Kosten ( Rn. 324-325)

3. Umlagevereinbarungen ( Rn. 571-575)