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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 19/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0527; IMRRS 2000, 0186
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 21.11.1996 - V ZB 19/96

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1997, 173 BGH - Zivilrechtsweg für Klagen gegen die Deutsche Bahn AG?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 3294; IMRRS 2019, 1238; IVRRS 2019, 0482
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Für Klage gegen Planung der DB Netz AG sind die Zivilgerichte zuständig!

BVerwG, Beschluss vom 20.09.2019 - 7 A 5.19

1. Bedient sich die Verwaltung privatrechtlicher Organisationsformen, ohne dass diesen die Befugnis eingeräumt wird, hoheitlich zu handeln, kommt für Klagen gegen diese privatrechtlichen Organisationen, auch wenn sie vom Staat gegründet und beherrscht werden, nur der Zivilrechtsweg in Betracht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 06.03.1990 - 7 B 120.89, IBRRS 1990, 0003).*)

2. Abwehransprüche gegen Planungsarbeiten der privatrechtlich organisierten DB Netz AG sind als privatrechtlich zu qualifizieren.*)

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IBRRS 2000, 0527; IMRRS 2000, 0186
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 21.11.1996 - V ZB 19/96

Rechtsweg für eine Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Deutsche Bahn AG auf Unterlassung von Immissionen

Nimmt ein Grundstückseigentümer die Deutsche Bahn AG auf Unterlassung von Immissionen in Anspruch, mit der Behauptung, durchgeführte Baumaßnahmen an dem unter seinem Grundstück verlaufenden Eisenbahntunnel hätten bewirkt, daß es nunmehr durch den Bahnbetrieb zu erheblichen Erschütterungen und Lärmbelästigungen komme, so handelt es sich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die vor die ordentlichen Gerichte gehört.

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