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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: KVZ 53/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 2008; IMRRS 2016, 1224
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterschrift mit "i.A." reicht nicht!

BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - KVZ 53/15

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2017, 353 BGH - Wer (unter-)schreibt, der bleibt!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 0183; IMRRS 2020, 0069; IVRRS 2020, 0025
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Unterschrift einer Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 22.10.2019 - VI ZB 51/18

Zu den Anforderungen an die formgültige Unterschrift einer Berufungsbegründung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1408; IMRRS 2017, 0562; IVRRS 2017, 0207
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer (unter)schreibt, der bleibt!

BGH, Beschluss vom 14.03.2017 - XI ZB 16/16

Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift auch dann die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes, wenn seiner Unterschrift maschinenschriftlich der Name des anderen Rechtsanwalts beigefügt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 2008; IMRRS 2016, 1224
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterschrift mit "i.A." reicht nicht!

BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - KVZ 53/15

1. Wird die Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz lediglich mit dem Zusatz "i.A." geleistet, gibt der Rechtsanwalt damit zu erkennen, dass er nicht die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen, sondern gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftreten will. Dies gilt auch für das kartellverwaltungsgerichtliche Verfahren.

2. Die Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ist nur dann zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass die Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt.

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RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 2041; IMRRS 2016, 1241
ProzessualesProzessuales
Unterschrift mit "i.A." reicht nicht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2015 - Kart 3/15 (V)

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2046; IMRRS 2016, 1245
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
FOC-Mietverträge: Radiusklauseln über mehr als 50 km und 5 Jahren Laufzeit unwir

BKartA, Beschluss vom 26.02.2015 - B1-62/13

Radiusklauseln in Mietverträgen über Ladeneinheiten in Factory-Outlet-Centern (FOC), die über einen Luftradius von 50 km hinausgehen und eine Laufzeit von fünf Jahren, gerechnet ab dem Abschluss des Mietvertrags, überschreiten, verstoßen gegen das in § 1 GWB normierte Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und sind daher insoweit unwirksam.

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