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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZB 183/09


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IBRRS 2012, 2515; IMRRS 2012, 1822
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gefahren bei der Beteiligung an ausländischen Zivilverfahren

BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZB 183/09

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IBR 2012, 1378 BGH - Gefahren bei der Beteiligung an ausländischen Zivilverfahren

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 2515; IMRRS 2012, 1822
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gefahren bei der Beteiligung an ausländischen Zivilverfahren

BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZB 183/09

Nach Art. 34 Nr. 1 EuGVVO wird die in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung nicht anerkannt, wenn die Anerkennung der öffentlichen Ordnung (ordre public) des Anerkennungsstaats offensichtlich widersprechen würde. Eine Anwendung der Vorbehaltsklausel kommt nur in Betracht, wenn die Anerkennung oder Vollstreckung der Entscheidung gegen einen wesentlichen Rechtsgrundsatz verstieße und deshalb in einem nicht hinnehmbaren Gegensatz zur Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats stünde.

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