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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 226/01


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 0361; IMRRS 2003, 0124
VersicherungenVersicherungen
Umfang des Risikoausschlusses für das Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2810; IMRRS 2016, 1664
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zeitwertschaden eines Gebäudes: Was gehört alles zum Neuwert?

BGH, Urteil vom 13.10.2016 - IX ZR 214/15

1. Sehen Allgemeine Versicherungsbedingungen vor, dass der Zeitwertschaden entsprechend den Bestimmungen über den Versicherungswert festgestellt wird und dass der Zeitwert von Gebäuden sich aus dem Neuwert des Gebäudes durch einen Abzug entsprechend seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand ergibt, und schließt der Neuwert Architektengebühren und sonstige Konstruktions-, Planungs- und Baunebenkosten ein, sind diese Gebühren und Kosten auch bei der Ermittlung des Zeitwertschadens zu berücksichtigen.*)

2. Hat der Rechtsanwalt den Verlust des Vorprozesses aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften rechtlichen Beratung und Vertretung zu verantworten, trifft den über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unzureichend aufgeklärten Mandanten kein Mitverschulden, wenn er es unterlässt, gegen die nachteilige Entscheidung im Vorprozess Rechtsmittel einzulegen.*)

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IBRRS 2003, 0361; IMRRS 2003, 0124
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Umfang des Risikoausschlusses für das Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01

1. § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein Schadensersatzanspruch i.S. von § 1 Ziff. 1 AHB.*)

2. Der Risikoausschluß für "Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum" nimmt nur den unmittelbaren Sachschaden, nicht jedoch Folgeschäden von der Leistungspflicht aus.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
C. § 10 Abs. 2 - 6: Haftung der Vertragsparteien gegenüber Dritten
IV. Alleinhaftung des Auftragnehmers, § 10 Abs. 2 Nr. 2