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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1249; IMRRS 2010, 0848
Prozessuales
Aufwendungsersatzanspruch für Abmahnung
BGH, Urteil vom 07.10.2009 - I ZR 216/07
1. Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.*)
2. Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.*)
Zaunlasur - a Zur Frage der Irreführung einer Werbung für ein Erzeugnis mit dem Hinweis auf dessen Umweltfreundlichkeit, wenn in ihm umweltgefährdende Stoffe enthalten sind.
b) Zur Frage der Irreführung durch die Verwendung des Hinweises auf: "Das neue Produkt ... ist ausgezeichnet mit dem "Blauen Engel"".