Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 U 204/11
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 3 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | ||
---|---|---|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 125/21
Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gem. § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13
1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.*)
2. Der Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach§ 287 Abs. 1 ZPO müssen tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen. Sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen.*)
3. Die losgelöst von den Umständen des Einzelfalls erfolgte Beurteilung des Tatrichters, die von einem Sachverständigen zusätzlich zu einem Grundhonorar berechneten Nebenkosten seien in Routinefällen grundsätzlich in Höhe von 100 Euro erforderlich, während sie, soweit sie diesen Betrag überstiegen, erkennbar überhöht und deshalb nicht ersatzfähig seien, entbehrt einer hinreichend tragfähigen Grundlage.*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11
Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt vor, wenn die Folgen einer verzögerten Fertigstellung des Mietobjektes bei ihm liegen. Auch ein jederzeitiges Besichtigungsrecht des Vermieters nur mit der Einschränkung der Vorankündigung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher als Regelung in den AGB verboten.
Volltext