Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
1 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Volltext: 7 E 664/07 ergab gefilterte 1 Treffer in 5 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 2200; IMRRS 2014, 1178
Prozessuales
Ergänzung von Ermessenserwägungen: Auswirkungen im Verwaltungsprozess?
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.2014 - 10 A 1814/12
Die Ergänzung von Ermessenserwägungen im laufenden Verwaltungsprozess setzt voraus, dass die Behörde unmissverständlich deutlich macht, dass es sich nicht nur um prozessuales Verteidigungsvorbringen handel, sondern um eine Änderung des Verwaltungsakts selbst. Außerdem muss deutlich werden, welche der bisherigen Erwägungen weiterhin aufrechterhalten und welche durch die neuen Erwägungen gegenstandslos werden sollen.*)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 E 664/07
1. Die Durchführung des Anzeigeverfahrens für eine Nutzungsänderung nach § 2 Nr. 4 Buchst. c des Bürokratieabbaugesetzes I NRW scheidet aus, wenn die Nutzungsänderung bereits vollzogen ist.
2. Zu den Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität der aufgenommenen Nutzung (Zusammenfassung der Rechtsprechung des OVG NRW).*)