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1 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.
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Ihre Suche nach Volltext: 4 U 26/15 ergab gefilterte 1 Treffer in 5 Bereichen.
Haftung des Gerichtssachverständigen: Regressgericht muss Erstprozess neu durchführen!
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017 - 4 U 26/15
Für die Klärung der Haftung des Gerichtssachverständigen muss das Regressgericht prüfen, wie das Ursprungsverfahren richtigerweise hätte entschieden werden müssen; darüber ist gegebenenfalls Beweis zu erheben.
Umnutzung von Wohngebäude in Bordell stellt Gefahrenerhöhung dar!
LG Stendal, Urteil vom 15.03.2017 - 23 O 146/14
1. Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung eingetreten ist und der Versicherungsnehmer es vorsätzlich unterlassen hat, diese Gefahrerhöhung anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat.
2. Die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bordell oder einen bordellähnlichen Betrieb stellt eine solche Gefahrenerhöhung dar.
Umnutzung von Wohngebäude nicht angezeigt: Versicherung wird leistungsfrei!
OLG Naumburg, Urteil vom 14.04.2016 - 4 U 26/15
Unterlässt der Versicherungsnehmer die Anzeige einer Nutzungsänderung des versicherten Wohngebäudes in ein Bordell nach Vertragsschluss vorsätzlich, ist der Versicherer wegen der darin liegenden Gefahrerhöhung leistungsfrei, wenn es zum Versicherungsfall kommt und ein Ursachenzusammenhang zwischen der Umnutzung und dem Eintritt des Versicherungsfalls nicht auszuschließen ist.