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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 31 C 107/18


Bester Treffer:
IBRRS 2018, 3216; IMRRS 2018, 1169; IVRRS 2018, 0480
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

AG Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2018 - 31 C 107/18

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2018, 1100 AG Brandenburg - Die Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren ist der Verfügungsgrund!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2385; IMRRS 2021, 0882; IVRRS 2021, 0378
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

AG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2021 - 31 C 79/21

1. Dem Verfügungskläger steht gegenüber der Verfügungsbeklagten ein Anspruch darauf zu, dass die Verfügungsbeklagte dem vom Amtsgericht Potsdam in dem Zwangsversteigerungsverfahren beauftragten Sachverständigen den Zutritt zu dem streitbefangenen Hausgrundstück gewährt und dem Sachverständigen insofern auch die Besichtigung dieses Hausgrundstücks gestattet (Art. 13 GG, § 744 Abs. 2, §§ 745, 809 BGB i.V.m. §§ 1034, 1093 und § 1353 BGB und unter Beachtung von § 242 BGB).*)

2. Das Vollstreckungsgericht ist grundsätzlich verpflichtet, alle den Grundstückswert beeinflussenden Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art sorgfältig zu ermitteln.

3. Ordnet das Vollstreckungsgericht die sachverständige Begutachtung zum Zwecke der Wertermittlung eines bebauten Grundstücks an, muss der Sachverständige das Objekt besichtigen und dabei auch den Wert der Innenausstattung ermitteln.

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IBRRS 2018, 3216; IMRRS 2018, 1169; IVRRS 2018, 0480
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

AG Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2018 - 31 C 107/18

Die "Hauptsache" i.S.v. § 91a ZPO ist bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht der zu sichernde materielle Verfügungsanspruch, sondern vielmehr die begehrte Rechtsfolge auf einstweilige Regelung oder Sicherung, also der Verfügungsgrund.

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