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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 29 U 278/16
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IBRRS 2018, 0377; IMRRS 2018, 0112; IVRRS 2018, 0047
Prozessuales
Ist streitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen?
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.01.2018 - 29 U 278/16
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IBR 2018, 1040 | OLG Frankfurt - Wann ist streitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen? |
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IBRRS 2018, 0377; IMRRS 2018, 0112; IVRRS 2018, 0047
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Prozessuales
Ist streitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen?
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.01.2018 - 29 U 278/16
1. Das Berufungsgericht ist an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen nicht gebunden, soweit diese einer materiell gerechten Entscheidung des Einzelfalls im Wege stehen.
2. In diesem Fall ist streitiges neues Vorbringen auch in Ansehung des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.
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