Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 19 U 88/13


1 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 2 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 1718; IMRRS 2014, 0898
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber und Nachunternehmer einigen sich: Auftragnehmer muss zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 30.04.2014 - 19 U 88/13

1. Berechnet der Auftragnehmer die von einem Nachunternehmer erbrachten Leistungen an den Auftraggeber weiter, erkennt er dadurch die Leistungen des Nachunternehmers als berechtigt an, wenn der Auftragnehmer davon Kenntnis hat, dass sich der Nachunternehmer mit dem Auftraggeber über die Erbringung dieser Leistungen geeinigt hat.

2. Hat der Auftraggeber die vom Auftragnehmer weiterberechneten Leistungen eines Nachunternehmers anerkannt, kann der Auftragnehmer gegenüber dem Nachunternehmer nicht mehr einwenden, ihm liege keine "Bestellung" des Auftraggebers über diese Leistungen vor.

3. Das Gericht muss in Erfüllung seiner prozessualen Fürsorgepflicht Hinweise auf seiner Ansicht nach entscheidungserhebliche Umstände, die die betroffene Partei übersehen oder für unerheblich gehalten hat, grundsätzlich so frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung erteilen, dass die Partei die Gelegenheit hat, ihre Prozessführung darauf einzurichten. Erteilt es diesen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei genügend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.

Dokument öffnen Volltext