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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 17 W 141/12


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IBRRS 2013, 0021; IMRRS 2013, 0016
ProzessualesProzessuales
"Keine baupraktische Erfahrung": Sachverständiger befangen!

OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2012 - 17 W 141/12


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4 Beiträge gefunden
IBR 2013, 1072 OLG Köln - Entschuldigung macht Besorgnis einer Befangenheit nicht ungeschehen!
IBR 2013, 1056 OLG Köln - Wann ist ein Befangenheitsantrag noch rechtzeitig gestellt?
IBR 2013, 187 OLG Köln - Sachverständiger wirft Rechtsanwältin fehlende Baupraxis vor: Befangenheitsantrag begründet!
IBR 2013, 115 OLG Köln - Frist für Ablehnungsantrag läuft mit Stellungnahmefrist!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 0021; IMRRS 2013, 0016
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ProzessualesProzessuales
"Keine baupraktische Erfahrung": Sachverständiger befangen!

OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2012 - 17 W 141/12

1. Der Sachverständige hat die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten.

2. Äußerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen auf gegen sein Gutachten gerichtete Einwendungen und Vorhaltungen einer anwaltlich vertretenden Partei, die teilweise ehrverletzend sind und die Verfahrensbevollmächtigten des Gegners persönlich angreifen, was ihre lautere Verfahrensführung, bautechnische Fachkunde, Erfahrung in Bauprozessen und intellektuelle Fähigkeit zur Erfassung baulicher Gegebenheiten und Erklärungen des Sachverständigen angeht, sind unangemessen und begründen die Besorgnis der Befangenheit

3. Gewährt ein Gericht nachträglich eine Frist zur Stellungnahme zu einem Gutachten, gilt diese Frist auch für das Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit des Gutachters.