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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 14 U 69/13
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IBRRS 2013, 4492; IMRRS 2013, 2104
Prozessuales
Anschlussberufung wirkungslos: Kläger trägt die gesamten Kosten?
OLG Celle, Beschluss vom 30.08.2013 - 14 U 69/13
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IBR 2014, 1079 | OLG Celle - Anschlussberufung wirkungslos: Kläger trägt die gesamten Kosten? |
IBR 2014, 1076 | KG - Anschlussberufung wirkungslos: Trägt Berufungskläger die gesamten Kosten? |
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IBRRS 2013, 4492; IMRRS 2013, 2104
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Prozessuales
Anschlussberufung wirkungslos: Kläger trägt die gesamten Kosten?
OLG Celle, Beschluss vom 30.08.2013 - 14 U 69/13
Wird eine unselbständige Anschlussberufung dadurch wirkungslos, dass die Hauptberufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückgewiesen wird, trägt der Hauptberufungskläger jedenfalls dann die gesamten Kosten des Berufungsverfahrens allein, wenn das Anschlussrechtsmittel wegen der Regelung des § 45 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 GKG nicht zu einer Streitwerterhöhung geführt und damit keine höheren Kosten verursacht hat, als sie auch allein durch die Hauptberufung entstanden wären.*)
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