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IBRRS 2005, 0526; IMRRS 2005, 0235
ProzessualesProzessuales
Wie weit geht die Sorgfaltspflicht zur Fristwahrung?

BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VIII ZB 63/04

Rechtsanwälte haben im Rahmen der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht zuverlässige Vorkehrungen dafür zu treffen hat, daß fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig erstellt werden und beim zuständigen Gericht pünktlich eingehen. Hierunter fallen jedoch nicht büroorganisatorische Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung, die regelmäßig dem Büroleiter zufallen, aber keine anwaltliche Tätigkeit darstellen.

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