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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 148/06


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 3086; IMRRS 2008, 1775
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht: Beweislast

BGH, Urteil vom 22.10.2008 - XII ZR 148/06

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 0723; IMRRS 2010, 0463
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verjährung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 129/09

1. Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.*)

2. Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.*)

3. Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an Wohnräumen grundsätzlich Versicherungsschutz, kann er dem Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers nicht entgegenhalten, der Versicherungsschutz sei für unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. Die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2008, 3086; IMRRS 2008, 1775
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht: Beweislast

BGH, Urteil vom 22.10.2008 - XII ZR 148/06

Zur Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch den Vermieter.*)

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