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IBRRS 2004, 1809; IMRRS 2004, 0939
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Bautechnik
Unterschreitung des Schalldämmung: Wesentlicher Mangel?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2003 - 22 U 69/03
Unterschreitet die Luftschalldämmung zwischen zwei Doppelhaushälften den Mindestwert nach DIN 4109 um 3 dB, liegt ein wesentlicher Mangel vor, der den Kunden des Bauträgers berechtigt, unter Rückgabe der Haushälfte den sog. großen Schadensersatz zu fordern.