Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 233/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 3621; IMRRS 2007, 1593
SachverständigeSachverständige
Muss Antrag auf Ladung d. Sachverständigen entsprochen werden?

BGH, Beschluss vom 22.05.2007 - VI ZR 233/06

Dokument öffnen Volltext
17 Treffer für den Bereich Sachverständigenrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 20 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Aufsatz gefunden
Sachverständigenrecht: Empfehlen sich gesetzliche Vorschriften über die Beauftragung und Anleitung des gerichtlichen Sachverständigen im Zivilprozessrecht? - Thesen von Prof. Hans-Benno Ulbrich
(2. Deutscher Baugerichtstag)
Dokument öffnen IBR 2008, 1342

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 5079; IMRRS 2013, 2314
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Mangelnde Sorgfalt ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2013 - 11 W 47/13

Der auf eine Auseinandersetzung mit dem sachlichen Inhalt einer schriftlichen Darlegung des Sachverständigen gestützte Vorwurf fehlerhafter Gutachtenserstattung infolge mangelnder Sorgfalt, unzureichender Sachkunde oder sonstiger Unzulänglichkeiten begründet im Allgemeinen nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil diese Rüge lediglich die Qualität des Gutachtens und nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betrifft.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0517; IMRRS 2011, 0378
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gutachten widersprechen sich: Was muss das Gericht tun?

BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZR 96/10

Hat das Berufungsgericht einen anderen Sachverständigen als das erstinstanzliche Gericht eingeschaltet und beurteilt dieser die Beweisfrage anders als der frühere Gutachter, hat es zumindest dem Antrag einer Partei auf Ladung dieses (neuen) Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn es das zuletzt eingeholte Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, IBR 2007, 533 = NJW-RR 2007, 1294, und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, IBR 2009, 619 = NJW-RR 2009, 1361).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4557; IMRRS 2010, 3340
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beauftragung eines anderen Sachverständigen in Berufung

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10

1. Zur Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer Forstwirtschaft.*)

2. Die Frage, ob das Berufungsgericht die sachlichen Voraussetzungen für die Beauftragung eines anderen Sachverständigen nach § 412 Abs. 1 ZPO zu Recht als gegeben angesehen hat, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht.*)

3. Das Recht der Prozessparteien, die Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu verlangen, bezieht sich nicht auf einen früheren - gleichsam "abgelösten" - Sachverständigen, dessen Gutachten der Tatrichter für ungenügend erachtet und deshalb zum Anlass genommen hat, gemäß § 412 Abs. 1 ZPO einen anderen Sachverständigen zu beauftragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0881; IMRRS 2010, 0582
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Rechtsmittel gegen verweigertes weiteres Gutachten

BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VI ZB 59/09

Gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2663; IMRRS 2009, 1452
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Ladung muss gefolgt werden!

BGH, Beschluss vom 14.07.2009 - VIII ZR 295/08

Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens hat das Gericht grundsätzlich zu entsprechen, auch wenn es das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 3621; IMRRS 2007, 1593
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Muss Antrag auf Ladung d. Sachverständigen entsprochen werden?

BGH, Beschluss vom 22.05.2007 - VI ZR 233/06

Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat.*)

Dokument öffnen Volltext




3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

f) Maßnahmen nach Eingang des Gutachtens ( Rn. 41-42)

2. Gutachten aus selbständigen Beweisverfahren ( Rn. 33)