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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 150/02


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0691; IMRRS 2004, 0338
ProzessualesProzessuales
Würdigung des Gutachtens

BGH, Urteil vom 27.01.2004 - VI ZR 150/02

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2019, 286 OLG Karlsruhe - Einladen muss gelernt sein ...
IBR 2004, 1143 BGH - Beantragte Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 0187; IMRRS 2009, 0117
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Anordnung d. mündlichen Erläuterung zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2008 - 5 W 45/08

1. Ordnet das Gericht im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens die mündliche Anhörung des Sachverständigen zu den von den Parteien gegen das schriftlich gefertigte Gutachten erhobenen Einwänden an, ist eine Beschwerde gegen diese Entscheidung mit Begründung, das Gericht habe fehlerhaft den Antrag auf Einholung eines Obergutachtens übergangen, jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die Anhörung des Sachverständigen auch der Vorbereitung der Entscheidung über die Einholung eines Obergutachtens dient.*)

2. Ob die ablehnende Entscheidung über die beantragte Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens überhaupt beschwerdefähig ist (so die herrschende Meinung), kann offenbleiben.*)

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IBRRS 2005, 3216; IMRRS 2005, 1664
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mündliche Erläuterung des Gutachtens?

BGH, Beschluss vom 13.09.2005 - VI ZB 84/04

Die mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen und dessen Anhörung sind auch im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO zulässig.*)

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IBRRS 2004, 0691; IMRRS 2004, 0338
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Würdigung des Gutachtens

BGH, Urteil vom 27.01.2004 - VI ZR 150/02

Zur Verpflichtung des Tatrichters, einem Antrag der Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, stattzugeben und das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen sorgfältig und kritisch zu würdigen.*)

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

hh) Ergänzung und Erläuterung des Gutachtens ( Rn. 179-183)