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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 28/98


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0723
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.04.1999 - V ZB 28/98

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2006, 4402; IMRRS 2006, 3149
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Treue- und Rücksichtnahmepflichten

BGH, Urteil vom 10.11.2006 - V ZR 62/06

1. Zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht eine schuldrechtliche Sonderverbindung, aus der Treue- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB entspringen können.*)

2. Ein geschädigter Miteigentümer ist verpflichtet, nicht den schädigenden Miteigentümer auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn der geltend gemachte Schaden Bestandteil des versicherten Interesses ist, der Gebäudeversicherer nicht Regress nehmen könnte und nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Inanspruchnahme des Schädigers durch den Geschädigten rechtfertigen.*)

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IBRRS 2000, 0723
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 22.04.1999 - V ZB 28/98

Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen Instandsetzung

a) Die Pflicht der Wohnungseigentümer, zur ordnungsmäßigen Instandsetzung zusammenzuwirken, beschränkt sich nicht auf eine die Instandsetzung ermöglichende Beschlußfassung, sondern schließt die entsprechende Werkleistung mit Hilfe von Fachkräften ein.

b) Ein Wohnungseigentümer, der den über seinem Sondereigentum gelegenen Teil des Daches reparieren läßt, haftet für ein Verschulden des von ihm beauftragten Werkunternehmers, wenn hierdurch an dem Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers ein Schaden entstanden ist.

c) Der geschädigte Wohnungseigentümer muß sich ein Verschulden des Werkunternehmers in der Regel selbst zu einem Bruchteil als Mitverschulden anrechnen lassen.

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2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Grundlagen ( Rn. 463-465)