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Ihre Suche nach Volltext: IX ZR 111/02 ergab gefilterte 1 Treffer in 5 Bereichen.
Aktuelle Position:
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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 2256; IMRRS 2011, 1630
Mit Beitrag
Sachverständige
Von wem kann (muss) Prüfstatiker Honorar einfordern?
BGH, Urteil vom 12.05.2011 - IX ZR 11/10
Die Vergütung der Prüfingenieure für Baustatik, die von der unteren Bauaufsichtsbehörde beauftragt werden, schuldet ausschließlich die Bauaufsichtsbehörde.
Verfahrensrecht - Unzureichender Vortrag des Prozessbevollmächtigten: Berufung
BGH, Urteil vom 06.10.2005 - IX ZR 111/02
Hat der Auftraggeber einen Prozess in erster Instanz aufgrund unzureichenden Vortrags seines Prozessbevollmächtigten verloren, darf er, ohne sich dem Einwand des Mitverschuldens auszusetzen, die Einlegung der Berufung von dessen Erklärung abhängig machen, dass er den Auftraggeber von den Kosten der zweiten Instanz freistelle, falls ergänzender Vortrag im Hinblick auf die Verspätungsvorschriften nicht zugelassen und deshalb die Berufung zurückgewiesen werde.*)