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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "C-444/06"


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IBRRS 2008, 1056; VPRRS 2008, 0095
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Es muss Wartefrist zwischen Zuschlag und Vertragsschluss geben!

EuGH, Urteil vom 03.04.2008 - Rs. C-444/06

Gesetze der Mitgliedstaaten zur Regelung des Vergabeverfahrens müssen eine verbindliche Frist für die Zustellung der Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für einen Auftrag an alle Bieter durch die Vergabebehörde und eine verbindliche Wartefrist zwischen der Erteilung des Zuschlags für einen Auftrag und dem Abschluss des Vertrags vorsehen.

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