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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 U 49/07
OLG Rostock, Urteil vom 30.04.2008 - 2 U 49/07
VolltextIBRRS 2007, 2429; IMRRS 2007, 0789
OLG Celle, Beschluss vom 26.03.2007 - 2 U 49/07
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 8 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2020 - 10 U 2/17
1. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen unverzüglich Abhilfe schaffen, wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, dass die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können.
2. Die besondere Abhilfepflicht des Auftragnehmers - und der korrespondierende Abhilfeanspruch des Auftraggebers - greift nicht bereits dann ein, wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile unzureichend sind, sondern setzt zusätzlich voraus, dass wegen des Defizits an Arbeitskräften oder Material "die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können".
3. Ist eine Vertragsfrist aber aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf gegenstandslos geworden, droht keine Nichteinhaltung dieser Frist mehr.
4. Liegen die Voraussetzungen für eine Auftragsentziehung wegen einer unzureichenden Ausstattung der Baustelle nicht vor, ist eine Kündigungserklärung als "freie" Kündigung anzusehen.
VolltextBGH, Beschluss vom 19.03.2012 - II ZR 280/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 11.02.2010 - VII ZR 113/08
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2009 - 10 U 62/09
1. Eine Klausel in einem Mietvertrag, nach welcher der Mieter bei einem Mangel nur nach vorheriger Ankündigung und dann gegenüber dem Vermieter mindern oder aufrechnen darf, wenn er nicht mit Mietzahlungen im Rückstand ist, ist zulässig.
2. Sinn und Zweck der Klausel gelten auch nach Vertragsbeendigung dahingehend fort, die noch ausstehenden, einfach nachzuweisenden Mietzinsforderungen des Vermieters durchzusetzen, ohne auf streitige Gegenforderungen des Mieters Rücksicht zu nehmen.
VolltextBGH, Urteil vom 16.03.2009 - II ZR 280/07
1. Das Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG (entsprechend § 64 Satz 1 GmbHG) gilt ab Eintritt der Insolvenzreife und nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.*)
2. Stellt der Aufsichtsrat fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt und keine Zahlungen leistet, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht vereinbar sind. Verstößt er hiergegen schuldhaft, kann er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein.*)
VolltextOLG Rostock, Urteil vom 30.04.2008 - 2 U 49/07
1. Die Abnahme ist für die Fälligkeit der Werklohnforderung entbehrlich, wenn der Auftraggeber mit Ersatzvornahmekosten aufrechnet.
2. Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer die Kosten der vom Auftraggeber durchgeführten Baureinigung anteilig trägt, ist unwirksam, weil sie das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers ausschließt.
3. Ein Vertragsstrafenversprechen kann hinfällig werden, wenn sich die Termine mehrfach ändern. Dann bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, aus der sich die Einbeziehung des Bauzeitenplans in die Vertragsstrafenvereinbarung ergibt.
4. Vor der Abnahme setzt im VOB/B-Vertrag die Geltendmachung von Ersatzvornahmekosten den vorherigen Auftragsentzug voraus.
VolltextOLG Celle, Beschluss vom 26.03.2007 - 2 U 49/07
Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrages nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozess weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.*)
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