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BGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2009, 26 | BGH - Anspruch auf Bürgschaftsurkunde trotz der Verjährung der Bürgschaftsforderung? |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2016 - 8 W 38/16
§ 12 Abs. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes - WBVG - ist für die vertragliche Normierung einzelner Tatbestände für eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich offen, solange und soweit die vertraglich geregelten Kündigungsgründe jeweils zugleich auch einen "wichtigen Grund" im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 3 WBVG darstellen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07
1. Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02, WM 2005, 394 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, 414 Tz. 22).*)
2. Der Gläubiger einer verjährten Bürgschaftsforderung kann grundsätzlich nicht mehr die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde beanspruchen, wenn sich der Bürge auf die Verjährung berufen hat. Eine auf Herausgabe der wertlosen Bürgschaftsurkunde gerichtete Klage ist mangels schutzwürdigen Eigeninteresses des Gläubigers rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).*)
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