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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 63/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0179
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 63/90

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9 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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1 Beitrag gefunden
IBR 1992, 178 BGH - Preis- und Nebenleistungsklauseln in AGB eines Handwerkers

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 3223; IMRRS 2014, 1700
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatrechtlich geregelt werden!

BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 305/13

Die Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatautonom geregelt werden. Ein dabei formularmäßig vereinbartes Nutzungsentgelt unterliegt als Preishauptabrede weder der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB noch einer gerichtlichen Angemessenheitsprüfung.*)

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IBRRS 2000, 0763
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.06.1999 - VII ZR 365/98

Keine Inhaltskontrolle für Preisabreden Überwälzung von Wasserkosten auf den Auftragnehmer

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Vergabe von Bauaufträgen enthaltene Klausel:

'Bauwasser (§ 4)

In der Schlußrechnung werden die Verbrauchskosten und etwaige Kosten für Messer und Zähler in Höhe von 1,2 % des Endbetrages der Schlußrechnung ... abgesetzt.'

unterliegt gemäß § 8 AGBG nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG.

Die VOB/B ist keine gesetzliche Vorschrift i.S.v. § 6 Abs. 2 AGBG.

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IBRRS 2000, 0457
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.01.1996 - VII ZR 233/94

a) Folgende Formularklauseln in Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrages benachteiligen den Auftragnehmer als Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen:

1. "Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen" (wenn der Auftraggeber sich zugleich vorbehält, einen Abnahmetermin durch seine Bauleiter festzusetzen, ohne dafür eine Frist vorzusehen)

und

2. "Vereinbartes Skonto wird von jedem Abschlags- und Schlußrechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden" (bei Verstoß gegen das Transparenzgebot).

b) Die §§ 1 Nr. 4 Satz 1, 2 Nr. 5 Satz 1 und 18 Nr. 4 VOB/B halten einer isolierten Inhaltskontrolle nach den §§ 9 - 11 AGBG stand.




IBRRS 2000, 0179
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 63/90

Inhaltskontrolle von Preisabreden

Die in AGB für Rohrreinigungs- und Rohrinspektionsarbeiten enthaltene Klausel "Kfz-Kostenanteil pro Anfahrt pauschal ... DM" unterliegt als Preisabrede nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (Abgrenzung zu BGHZ 91,316 [= DRsp (138) 464 c] "Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten").

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB
1. Beschränkte Kontrolle bei Leistung/Gegenleistung

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Umlagen ( Rn. 767-770)


1 Abschnitt im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

1. § 307 Abs. 3 BGB ( Rn. 29-36)