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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 17/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0292
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.03.1993 - X ZR 17/92

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104 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2010, 440 OLG Hamm - Abhilfeverlangen des Auftraggebers nach § 5 Nr. 3 VOB/B auch bei fehlender Fristvereinbarung!
IBR 1993, 369 BGH - Außerordentliche Kündigung eines Werkvertrages durch den Besteller

14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2000, 0502
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 10.10.1996 - VII ZR 250/94

Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle vorzeitiger Kündigung eines Vertrages

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Planungsunternehmens enthaltene Klausel

"In den übrigen Fällen (= also abgesehen von den Fällen, in denen ein wichtiger Grund vorliegt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat) behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das vertragliche Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen, die mit 40 % für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart werden."

ist entsprechend §§ 11 Nr. 5b und 10 Nr. 7 AGBG unwirksam.*)

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IBRRS 2000, 0487
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.05.1996 - VII ZR 140/95

a) Der Auftraggeber eines VOB/B-Vertrages ist berechtigt, den Vertrag wegen positiver Vertragsverletzung fristlos zu kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, daß es dem vertragstreuen Auftraggeber nicht zumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen.

b) Eine fristlose Kündigung ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Auftragnehmer trotz Abmahnungen des Auftraggebers mehrfach und nachhaltig gegen eine Vertragspflicht verstößt und wenn das Verhalten des Auftragnehmers ein hinreichender Anlaß für die Annahme ist, daß der Auftragnehmer sich auch in Zukunft nicht vertragstreu verhalten wird.

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IBRRS 2000, 0416
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 09.03.1995 - VII ZR 23/93

1. a Der Auftragnehmer, dem der Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen worden ist, kann nur den Anteil seiner vereinbarten Vergütung verlangen, der seinen bisher erbrachten Leistungen entspricht im Anschluß an Senatsurteile vom 25. Juni 1987 - VII ZR 251/86 = BauR 1987, 689 = ZfBR 1987, 238 und vom 6. Februar 1975 - VII ZR 244/73 = NJW 1975, 825.

b) Aus § 8 Nr. 3 VOB/B folgt, daß angelieferte, aber noch nicht eingebaute Bauteile von der VOB/B nicht als erbrachte Leistungen behandelt werden.

c) Der Auftraggeber, der dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen hat, kann ausnahmsweise nach den Geboten von Treu und Glauben gehalten sein, bereits hergestellte Bauteile zu übernehmen und angemessen zu vergüten.

2. § 8 Nr. 6 VOB/B begründet keinen Vergütungsanspruch.

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IBRRS 2000, 0292
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.03.1993 - X ZR 17/92

Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach außerordentlicher Kündigung

a) Eine außerordentliche Kündigung eines Werkvertrages durch den Besteller berührt den Werklohnanspruch des Unternehmers für den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Werkleistung grundsätzlich nicht.

b) Den Unternehmer trifft in einem solchen Fall die Beweislast dafür, daß das Teilwerk als solches frei von Mängeln ist. Daß es für den Besteller von Wert ist, muß er nicht beweisen.

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8 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
IV. Rechtswirkungen der Abnahme

§ 643 BGB Kündigung bei unterlassener Mitwirkung (Retzlaff)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
III. Rechtsfolgen

§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz)
G. Allgemeine Wirkungen der Kündigung
I. Abrechnung nach Kündigung

§ 648a BGB Kündigung aus wichtigem Grund (Schmitz)
I. Allgemeine Wirkungen der Kündigung

8 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 5 VOB/B Ausführungsfristen (Plücker)
E. § 5 Abs. 4 VOB/B
III. Kündigungsrecht
2. Kündigungsvoraussetzungen

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
B. Kündigungsvoraussetzungen
II. Kündigungsgrund
D. § 8 Abs. 2 VOB/B - Kündigung wegen Insolvenz
II. Kündigungsgrund, § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B
E. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B - Kündigung aus wichtigem Grund

§ 9 VOB/B Kündigung durch den Auftragnehmer (Jahn)
E. Rechtsfolgen der Kündigung, § 9 Abs. 3 VOB/B
I. Abrechnung der bisherigen Leistungen nach Vertragspreisen, § 9 Abs. 3 Satz 1 VOB/B