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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 17/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0292
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.03.1993 - X ZR 17/92

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95 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2010, 440 OLG Hamm - Abhilfeverlangen des Auftraggebers nach § 5 Nr. 3 VOB/B auch bei fehlender Fristvereinbarung!
IBR 1993, 369 BGH - Außerordentliche Kündigung eines Werkvertrages durch den Besteller

14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 1044; IMRRS 2015, 0613
ImmobilienImmobilien
Muss der Dienstbarkeitsberechtigte nachts das Tor abschließen?

BGH, Urteil vom 23.01.2015 - V ZR 184/14

Ob der Eigentümer des mit einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrtrechts belasteten Grundstücks von dem Dienstbarkeitsberechtigten das Verschließen eines auf dem Weg angebrachten Tores für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr beanspruchen kann, lässt sich nicht generell, sondern nur unter umfassender Abwägung der beiderseitigen Interessen aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen.*)

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IBRRS 2013, 0462
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohn nach Kündigung (nur ausnahmsweise) ohne Abnahme fällig!

OLG Dresden, Urteil vom 20.07.2011 - 13 U 273/10

1. Eine Abnahme ist bei einem gekündigten Werkvertrag ausnahmsweise entbehrlich, wenn nicht mehr die Erfüllung des Vertrags, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt wird oder der Auftraggeber die Abnahme des Werks ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Außerdem kann sich der Auftraggeber nicht mehr darauf berufen, die Abnahme ursprünglich zu Recht verweigert zu haben, sobald die Ersatzvornahme erfolgreich durchgeführt wurde.

2. Lässt der Auftraggeber angebliche Mängel vor Abnahme im Wege der Ersatzvornahme ohne ausreichende Dokumentation beseitigen, trägt er die Beweislast für das Vorhandensein dieser Mängel, wenn er dem Auftragnehmer keine Gelegenheit gibt, eine Beweissicherung vorzunehmen.

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IBRRS 2011, 2778; IMRRS 2011, 2000
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AG zahlt nach § 16 Abs. 6 VOB/B an NU: Zahlungseinstellung des AN?

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2011 - 10 U 59/10

1. Bei einer Klage auf Zahlung des Saldos aus einer Schlussrechnung nach VOB/B ist ein Grundurteil, ggf. in Verbindung mit einem Teilurteil, schon dann zulässig, wenn so viele Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, dass feststeht, dass der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgend einer Höhe besteht. Dann muss nicht bezüglich jeder einzelnen Rechnungsposition der Anspruchsgrund vor Erlass eines Grundurteils festgestellt werden (Abweichung zu BGH Urteil vom 09.11.2006, Az. VII ZR 151/05, BauR 2007, 429) (Ziff. II 1.)*)

2. Eine Zahlungseinstellung und damit ein Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 VOB/B liegt nicht vor, wenn die Generalunternehmerin keine Abschlagszahlung an sich verlangt, sondern den Bauherrn veranlasst, Abschlagszahlungen direkt an ihre Subunternehmer auszuzahlen, so dass mit der Zahlung gleichzeitig die Verbindlichkeit des Bauherrn gegenüber der Generalunternehmerin und deren Zahlungspflichten gegenüber den Subunternehmern erfüllt werden. (Ziff. II. 5a) aa)) *)

3. Wird im Kündigungsschreiben die Auftragsentziehung auf einen bestimmten Kündigungsgrund gestützt, sind nachgeschobene Kündigungsgründe erst dann zu berücksichtigen, wenn sie gegenüber dem Vertragspartner offengelegt sind und sich der Kündigende darauf berufen hat (§§ 8 Nr. 3 Abs. 1, Nr. 5 VOB/B; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25.3.1993, AZ: X ZR 17/92, NJW 1993, 1972 = BauR 1993, 469). (Ziff. II 5 b) und c))*)

4. Eine Werklohnforderung wird dann fällig, wenn die in der Frist von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhobene Rüge unberechtigt ist und ein anderer, berechtigter Fehler nicht rechtzeitig gerügt wurde, auch wenn die Schlussrechnung im Prozess unstreitig ursprünglich nicht prüffähig war (vgl. BGHZ 157, 118). (Ziff. II. 7. b))*)

5. Hat der Unternehmer irrtümlich in einer Position eine Überkalkulation vorgenommen, darf er den dadurch entstehenden zusätzlichen Gewinn bei der Abrechnung des gekündigten Detail-Pauschalvertrags nach §§ 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B, 649 S. 2 BGB gleichmäßig auf alle Leistungspositionen verteilen. (Ziff. II 6 a) bb))*)

6. Abschlagszahlungen dürfen nicht mit einzelnen Rechnungsposten der Schlussrechnung verrechnet werden, sondern nur mit der sich aus der Schlussrechnung er-gebenden Gesamtforderung. (Ziff. II. 8.)*)




IBRRS 2011, 0791
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme: Stellvertretung d. Hauptunternehmers durch Nachunternehmer

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2010 - 4 U 67/10

1. Tritt der Hauptunternehmer auf der Baustelle nicht selbst in Erscheinung, sondern schickt einen Nachunternehmer zur Erbringung der gesamten Leistung, so gilt eine vom Auftraggeber gegenüber dem Nachunternehmer erklärte Abnahme als Abnahme der Hauptunternehmerleistung, da der Nachunternehmer die Abnahmeerklärung stellvertretend für den Hauptunternehmer entgegennimmt.

2. Auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage von Sektionaltoren für eine Fahrzeughalle ist Werkvertragsrecht anzuwenden.

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IBRRS 2011, 5251
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planungsvorgaben missachtet: Honorarverlust!

OLG Jena, Urteil vom 09.09.2010 - 1 U 887/07

1. Auch nach berechtigter Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund steht dem Architekten grundsätzlich ein Anspruch auf Vergütung seiner bis dahin erbrachten Leistungen zu.

2. Eine Vergütung ist allerdings nicht geschuldet, wenn das Architektenwerk schwerwiegende Mängel aufweist und für den Auftraggeber wertlos ist.

3. Ein solcher Mangel kann darin liegen, dass der Architekt seine Planung nicht nach den vertraglichen Vorgaben des Bauherrn ausrichtet und der Auftraggeber deshalb gehalten ist, nach Kündigung eine neue Planung erstellen zu lassen.

4. Derartige Vorgaben sind auch dann verbindlich, wenn sie erst im Laufe des Planungsprozesses gemacht werden.

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IBRRS 2009, 3002
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Teilkündigung eines VOB-Vertrages möglich?

BGH, vom 20.08.2009 - VII ZR 212/07

1. Leistungsteile innerhalb eines Gewerks stellen grundsätzlich keinen in sich abgeschlossenen Teil der Leistung dar, auf den die Entziehung des Auftrags nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beschränkt werden kann.*)

2. Ist der Auftragnehmer nach einer unzulässigen Teilkündigung des Auftraggebers seinerseits zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, kann der Auftraggeber dem sich hieraus ergebenden Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gemäß § 254 Abs. 1 BGB den Einwand des Mitverschuldens entgegenhalten, wenn der Auftragnehmer durch sein vertragswidriges Verhalten Anlass für die Teilkündigung gegeben hat.*)

3. Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart, so dass die Möglichkeit der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen eröffnet ist, ist § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B nach § 307 BGB unwirksam, wenn der Auftraggeber Verwender der VOB/B ist.*)




IBRRS 2003, 0849
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund

BGH, Urteil vom 12.02.2003 - X ZR 62/01

1. Ein Schreiben, in dem der Vertrag "mit sofortiger Wirkung" gekündigt wird, spricht dafür, dass unter Aufrechterhaltung des Vertrages für die Vergangenheit eine fristlose Kündigung, und damit eine endgültige sofortige Beendigung des Vertrages gewollt ist und kein Rücktritt vom Vertrag.

2. Eine Klausel in einem Vertrag, wonach beide Vertragspartner den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen können, kann nicht nur das freie Kündigungsrecht des Bestellers nach § 649 BGB, sondern auch ein gesetzliche Rücktrittsrecht ausschließen.

3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung kann gegeben sein, wenn Vertragsverletzungen des Unternehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrages für den Besteller unzumutbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn feststeht, dass der Unternehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht eingehalten hat und wenn diese Vertragsverletzung von so erheblichem Gewicht ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages mit dem Unternehmer nicht zumutbar ist.

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IBRRS 2002, 0958
BauvertragBauvertrag
Beweislast für Mängel und rechtzeitige Rüge

BGH, Urteil vom 25.06.2002 - X ZR 150/00

1. Zur Beweislast für Mängel bzw. die Mängelfreiheit einer Werkleistung bis zur Abnahme.

2. Zur Frage der rechtzeitigen Rüge gem. § 377 HGB bei Teillieferungen.

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IBRRS 2000, 0673
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 116/97

Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung eines Planungsauftrags; Abgrenzung nach Risikosphären

a) Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Planungsbüros enthaltene Klausel

"Wird aus einem Grund gekündigt, den der AG zu vertreten hat, erhält der Auftragnehmer für die ihm übertragenen Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen; diese werden auf 40 % der Vergütung für die noch nicht erbrachten Teilleistungen festgelegt."

ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam.

b) Kündigt ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das Träger der Abfallbeseitigung im Bereich einer Gebietskörperschaft und dessen Mehrheitsgesellschafterin die Gebietskörperschaft ist, den mit einem Planer geschlossenen Vertrag über die Durchführung von Standortuntersuchungen für eine zukünftig einzurichtende Deponie auf Grund einer Entscheidung der Gebietskörperschaft, von der Einrichtung der Deponie abzusehen, behält der Planer seinen um Ersparnisse verminderten Vergütungsanspruch auch dann, wenn in dem Vertrag die (formularmäßige) Klausel enthalten ist, daß der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung (nur) erhalte, wenn aus einem Grund gekündigt werde, den der Auftraggeber zu vertreten habe. Für die Auslegung des Begriffs des Vertretenmüssens kann in einem solchen Fall nicht auf die Regelung in § 276 BGB zurückgegriffen werden, vielmehr ist eine Abgrenzung nach Risikosphären vorzunehmen.




IBRRS 2000, 0574
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 05.06.1997 - VII ZR 124/96

Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines Architekten; Vergütung isolierter Leistungen; Rechtsfolgen berechtigter Kündigung des Architektenvertrages; Unbrauchbarkeit der Leistung für den Auftraggeber

1. a) Wird ein Architekt auf Veranlassung des Bauherrn vor Abschluß eines in Aussicht genommenen Vertrages tätig, bedarf es der Prüfung, ob ihm ein Auftrag erteilt oder ob er ohne vertragliche Bindung akquisitorisch tätig ist. Ist ein Auftrag erteilt, ist zu klären, ob und in welcher Höhe eine Vergütung dafür geschuldet ist.

b) Die Umstände, nach denen Architektenleistungen nur gegen Vergütung zu erwarten sind, muß der Architekt darlegen und beweisen.

c) Wird die Bauvoranfrage als isolierte Leistung in Auftrag gegeben, ist sie nicht gemäß § 632 Abs. 2 BGB nach der HOAI zu vergüten."

2. a) Bei berechtigter Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber hat der Architekt Anspruch auf Vergütung für erbrachte Leistungen, wenn diese mangelfrei erbracht sind. Der Architekt hat dies im Prozeß vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen.

b) Ist die Werkleistung mangelfrei erbracht, kann der Auftraggeber demgegenüber einwenden, daß die Leistung unabhängig von ihrer Mangelfreiheit für ihn nicht brauchbar oder ihre Verwertung nicht zumutbar ist. Er hat diesen Nachweis zu führen.




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8 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 5 VOB/B Ausführungsfristen (Plücker)
E. § 5 Abs. 4 VOB/B
III. Kündigungsrecht
2. Kündigungsvoraussetzungen

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
B. Kündigungsvoraussetzungen
II. Kündigungsgrund
D. § 8 Abs. 2 VOB/B - Kündigung wegen Insolvenz
II. Kündigungsgrund, § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B
E. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B - Kündigung aus wichtigem Grund

§ 9 VOB/B Kündigung durch den Auftragnehmer (Jahn)
E. Rechtsfolgen der Kündigung, § 9 Abs. 3 VOB/B
I. Abrechnung der bisherigen Leistungen nach Vertragspreisen, § 9 Abs. 3 Satz 1 VOB/B