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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 6/00


Beste Treffer:
IBRRS 2000, 1255; VPRRS 2000, 0036
VergabeVergabe
Inhalt von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen

BayObLG, Beschluss vom 24.10.2000 - Verg 6/00

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IBRRS 2003, 0651; VPRRS 2003, 0182
VergabeVergabe
Rügeobliegenheit: Wann ist eine Gefahrenlage erkennbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000 - Verg 6/00

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IBRRS 2003, 0947; VPRRS 2003, 0280
VergabeVergabe
Loslimitierung: Konzernunternehmen als ein Unternehmen zu behandeln!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2000 - Verg 6/00

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IBRRS 2022, 1707; VPRRS 2022, 0131
VergabeVergabe
Angebot kann über fremdes Benutzerkonto hochgeladen werden!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2021 - 1 VK 14/21

1. Lässt sich die Identität des Bieters bei einem elektronischen Angebot eindeutig feststellen, darf es nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil es über ein fremdes Benutzerkonto hochgeladen wurde.

2. Von einer Vergabeplattform aufgestellte Nutzungsbedingungen, die die Nutzung eines fremden Accounts verbieten, sind keine Formvorgaben der Vergabestelle.

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IBRRS 2021, 1417; VPRRS 2021, 0116
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preise vergleichbarer LV-Positionen müssen nicht gleich kalkuliert werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 16.03.2021 - VK 2-1/21

1. Ein Angebot enthält nicht die geforderten Preise, wenn ein Bieter die für einzelne Positionen aus dem Leistungsverzeichnis vorgesehenen Preise ganz oder teilweise in andere Positionen verlagert. Legt er dieses Vorgehen nicht offen, liegt grundsätzlich eine unzulässige Mischkalkulation vor.

2. Nicht jede versteckte Preiszuordnung stellt eine Mischkalkulation dar, weil die Kalkulation grundsätzlich Sache des Bieters ist. Die Kalkulationsfreiheit schließt die Befugnis ein, festzulegen, zu welchen Einzelpreisen die Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgeführt werden sollen.

3. Nicht jede Position des Leistungsverzeichnisses muss nach den gleichen Maßstäben kalkuliert werden. Insbesondere muss der für jede Position verlangte Preis nicht mindestens den hierfür entstehenden Kosten des Bieters entsprechen.

4. Ein Aufklärungsbegehren zu Einzelpreisen ist auch bei einem mit Blick auf den Gesamtpreis unauffälligen Angebot berechtigt, wenn Einzelpreise von den eigenen Preisen zu ähnlichen Positionen abweichen und dies nicht durch einen höheren Leistungsumfang bzw. durch Marktgegebenheiten zu erklären ist.




IBRRS 2020, 3814; VPRRS 2020, 0371
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein automatischer Ausschluss konzernverbundener Unternehmen bei Loslimitierung!

OLG München, Beschluss vom 23.11.2020 - Verg 7/20

1. Konzernverbundene Unternehmen sind wegen eines Verstoßes gegen die Loslimitierung auszuschließen, wenn sich aus dem für jeden Bieter erkennbaren Zweck der Loslimitierung eindeutig ergibt, dass konzernverbundene, abhängige Unternehmen als "ein" Bieter im Sinne der Bekanntmachung gelten.

2. Dies ist nicht der Fall, wenn die Konzernverbundenheit nicht zu einer drohenden wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftraggebers führt.




VPRRS 2016, 0009
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Werthaltige Abfälle als Vergütung: Auftragswert?

VK Südbayern, Beschluss vom 17.11.2015 - Z3-3-3194-1-52-10/15

1. Komplexe Fragen zur Transparenz und Bestimmtheit einer Regelung zur Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung sind für durchschnittliche Bieter regelmäßig rechtlich nicht erkennbar im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Entsprechend der Rechtslage beim Ausschluss von Angeboten sind an die Transparenz und Bestimmtheit der Regelungen für eine Zuschlagslimitierung hohe Anforderungen zu stellen. Wie beim Angebotsausschluss ist die Nichtberücksichtigung des wirtschaftlichsten Angebots aufgrund einer Zuschlagslimitierung nur dort gerechtfertigt, wo sich eine eindeutige und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbare Regelung ermitteln lässt, in welchen Fällen die Limitierung greift.*)

3. In Fällen, in denen die Vergütung des Auftragnehmers für seine Entsorgungsdienstleistung ausschließlich in der Überlassung von werthaltigen Abfällen besteht, für die er zusätzlich einen Erlös an den Auftraggeber auskehren muss, liegt der Auftragswert in dem Saldo zwischen dem an den Auftraggeber ausgekehrten Negativpreis und dem tatsächlichen Verkaufserlös des Bieters bei der Verwertung.*)

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IBRRS 2014, 2980; VPRRS 2014, 0627
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweis entspricht nicht den Vorgaben: Kein Nachfordern möglich!

VK Sachsen, Beschluss vom 06.12.2013 - 1/SVK/037-13

1. Ein Auftraggeber ist berechtigt, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Dies gilt aber nicht für Nachweise, die vom Bieter zwar vorgelegt werden, die aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen. Ein Nachweis fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist, d.h. also körperlich nicht vorhandenen ist, oder formale Mängel aufweist.*)

2. Verlangt der Auftraggeber den Nachweis der Beantragung eines aktuellen Auszugs der Belegart "zur Vorlage bei Behörden" aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5 BZRG und legt der Bieter statt dessen einen Nachweis der Beantragung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister der Belegart O vor, so handelt es sich dabei nicht um einen "fehlerhaften" Nachweis sondern schlicht um das Fehlen eines geforderten Nachweises.*)

3. Sinn und Zweck der Forderung nach einem "Nachweis der Beantragung" sprechen dafür, dass mit dem Angebot darzulegen war, dass bei dem zuständigen Amt die Einholung des Auszuges mit der entsprechenden Bearbeitungsfrist ausgelöst wurde. Damit ist dieser Nachweis nicht mehr "nachholbar", wenn die Angebotsfrist abgelaufen ist. Im Unterschied zur Nachholbarkeit der versäumten Vorlage eines Dokumentes geht es vorliegend eher um das In-Gang-Setzen eines bestimmten Behördenvorganges bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.*)

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IBRRS 2013, 4220; VPRRS 2013, 1424
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dokumentation ist fortlaufend und zeitnah zu erstellen!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.04.2013 - VK 1-34/12

1. Die Prüfung der Eignung obliegt allein dem Auftraggeber. Er hat darüber zu befinden, ob er einem Bieter eine fachgerechte und reibungslose Vertragserfüllung zutraut. Bei dieser Prognoseentscheidung hat er einen Bewertungsspielraum.

2. Die Nachprüfungsbehörden dürfen die Eignungsbewertung des Auftraggebers nicht durch eine eigene ersetzen. Sie haben sich vielmehr auf die Prüfung zu beschränken, ob die Prognose eine hinreichende Tatsachengrundlage hat und sich innerhalb des der Vergabestelle im Einzelfall zustehenden Spielraums bewegt. Prüfungsgrundlage ist einzig und allein der Vergabevermerk.

3. Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er seiner Verpflichtung, das Vergabeverfahren fortlaufend zu dokumentieren, nicht ausreichend entsprochen hat. Im Vergabevermerk müssen alle wesentlichen Vorgänge sowie die einzelnen Entscheidungen des Auftraggebers mit Begründungen schriftlich festgehalten werden. Notwendig ist eine fortlaufende und zeitnahe Dokumentation aller getroffenen Entscheidungen sowie ihrer Gründe.

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IBRRS 2013, 3225; VPRRS 2013, 0933
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweis entspricht inhaltlich nicht AG-Vorgaben: Keine Nachforderung!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VgK-03/2013

1. Dem Auftraggeber steht bei der Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich jedoch dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an die Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Dies gilt aber nicht für Nachweise, die vom Bieter zwar vorgelegt wurden, aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen. Ein Nachweis fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist oder formale Mängel aufweist.




IBRRS 2014, 0788; VPRRS 2014, 0228
VergabeVergabe
Wie sind die Ausschreibungsunterlagen auszulegen?

OLG Jena, Beschluss vom 18.02.2013 - 9 Verg 4/12

1. Auch die Vergabeunterlagen sind der Auslegung zugänglich; insoweit sind die allgemeinen Auslegungsgrundsätze heranzuziehen. Die Auslegung orientiert sich am objektiven Empfängerhorizont aus der Sicht eines verständigen, mit der Art der beschriebenen Leistung vertrauten durchschnittlichen Bieters.

2. Auszugehen ist nicht von den Vorstellungen des Auftraggebers, sondern vom Wortlaut, dem im Hinblick auf den einzuhaltenden Gleichbehandlungsgrundsatz, das Transparenzgebot und insbesondere den bei Ausschreibungen anonymen Adressatenkreis besondere Bedeutung zukommt. Daneben sind auch die für den Bieter erkennbaren Umstände des Einzelfalles, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen.

3. Das tatsächliche Verständnis der Bieter entfaltet demgegenüber nur indizielle Bedeutung. Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten der Vergabestelle.

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IBRRS 2013, 0598; VPRRS 2013, 0067
VergabeVergabe
Bieter ist auch Nachunternehmer: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012 - VK 2-131/12

1. Die Rügeobliegenheit entsteht erst mit der Erlangung der positiven Kenntnis von dem im Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergabeverstoß. Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

2. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Deshalb ist bereits die bloße Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes, das heißt die Kenntnis vom Inhalt eines konkurrierenden Angebots, als ausschlussbegründender Verstoß gegen den Leistungswettbewerb angesehen.

3. Allein der Umstand, dass ein Bieter ein eigenes Angebot einreicht und zugleich bei einem anderen Angebot als Nachunternehmer eingesetzt werden soll, genügt nicht einmal bei Konkurrenz um ein und denselben Auftrag, um daraus die für einen Angebotsausschluss erforderliche Kenntnis der Bieter vom Inhalt des jeweils anderen Angebots und damit einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schlussfolgern zu können.

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IBRRS 2013, 1215; VPRRS 2013, 0341
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf Entscheidungen nicht vollständig delegieren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2012 - VgK-43/2012

1. Hat ein Bieter keine Betriebsstätte auf dem Gebiet des Auftraggebers, ist sein Angebot nicht wegen Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit auszuschließen, wenn das Vorhalten einer Betriebsstätte in dem betreffenden Gebiet in den Vergabeunterlagen nicht gefordert war.

2. Der Wertungsvorgang ist dann ausreichend dokumentiert, wenn er für nicht am Vergabeverfahren beteiligte, aber dennoch sachkundige Dritte nachvollziehbar ist. Die Dokumentation ist laufend fortzuschreiben.

3. Als ein Indiz für einen unangemessen niedrigen Preis gilt im Liefer- und Dienstleistungsbereich eine Preisdifferenz von 20 % zum nächsthöheren Angebot.

4. Der öffentliche Auftraggeber darf sich bei der Vorbereitung und der Durchführung des Vergabeverfahrens der Hilfe Dritter bedienen. Er darf jedoch die Verantwortung für die Vergabe nicht vollständig delegieren. Im Verhandlungsverfahren bedeutet das, dass sich der Auftraggeber an Vertragsverhandlungen beteiligt, mögliche Ausschlussgründe nachvollzieht und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage entscheidet und nicht die Mitwirkung an dem Vergabeverfahren auf ein bloßes "Abnicken" beschränkt.

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