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Ihre Suche nach Volltext: VIII ZR 261/07 ergab gefilterte 3 Treffer in 7 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
Schmidt-Futterer, Mietrecht: 2
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1454; IMRRS 2018, 0529
Mit Beitrag
Immobilien
Betriebskosten bei Wohnungsberechtigen: Auch ohne Vorauszahlungen muss innerhalb eines Jahres abgerechnet werden
BGH, Urteil vom 16.03.2018 - V ZR 60/17
Ist der dinglich Wohnungsberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, gelten für die Abrechnung der Betriebskosten die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind (Fortführung von Senat, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 36/09, WuM 2009, 672).*)
Nebenkostenabrechnung bei wechselnden Flächenangaben ordnungsgemäß?
BGH, Urteil vom 28.05.2008 - VIII ZR 261/07
Sind Betriebskosten nach Flächenanteilen abzurechnen, ist zur Erstellung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eine Erläuterung der angesetzten Flächenwerte nicht allein deswegen erforderlich, weil diese Werte für aufeinander folgende Abrechnungsjahre Unterschiede aufweisen, deren Grund für den Mieter nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Gleiches gilt, wenn abgelesene Verbrauchswerte im Vergleich zu anderen Abrechnungszeiträumen auffällige Schwankungen zeigen. Ob die angesetzten Flächen- und Verbrauchswerte zutreffen, berührt allein die materielle Richtigkeit der Abrechnung.*)