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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 46/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 0656; IMRRS 2008, 0454
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung aus verschiedenen Leistungsphasen

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 46/07

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8 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2008, 222 BGH - Haftung wegen Ausführungsplanung rechtskräftig verneint: Anspruch aus anderen Leistungsphasen?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0368; IMRRS 2013, 0273
BauvertragBauvertrag
Haftet der Immobilienverkäufer für nicht erbrachte Bauleistungen?

OLG Köln, Urteil vom 20.12.2012 - 24 U 52/12

1. Besteht keine Verpflichtung des Verkäufers einer Immobilie, ein Bauunternehmen für die Renovierung des Objekts zu vermitteln, so besteht kein Schadensersatzanspruch wegen nicht erbrachter Bauleistungen gegen den Verkäufer, weil der Bauunternehmer inzwischen insolvent geworden ist.

2. Sind in einem Werbeprospekt ausdrücklich die Kosten für Kauf und Renovierung unterschieden und wird der Bauunternehmer lediglich als Kooperationspartner bezeichnet, der auf den Kauf abgestimmte Leistungen anbietet, so rechtfertig dies nicht die Annahme einer Geselschaft, die auf Schadensersatz haftbar wäre.

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IBRRS 2009, 1236; IMRRS 2009, 0747
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Falschbezeichnung von Wohngeldforderung: Bindung?

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.11.2008 - 5 T 239/08

1. Das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG an die Falschbezeichnung einer Wohngeldforderung im Vollstreckungsbescheid als Forderung aus Miete gebunden, ohne dass eine anderweitige Glaubhaftmachung gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 ZVG möglich wäre.*)

2. Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) umfasst als „Minus“ den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG).*)

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IBRRS 2008, 0656; IMRRS 2008, 0454
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung aus verschiedenen Leistungsphasen

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 46/07

Die Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen Nichtausführung einer Ausführungsplanung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen Fehlern des Architekten bei der gesondert zu beurteilenden Entwurfsplanung, Bauüberwachung und der Abnahme des Bauwerks dann nicht entgegen, wenn aus dem Vortrag im ersten Prozess eindeutig hervorgeht, dass ausschließlich die fehlende Ausführungsplanung Gegenstand des Rechtsstreits war.*)

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1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

A. Notwendigkeit der Feststellungsklage ( Rn. 1-8a)