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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 350/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0666
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 350/96


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2 Beiträge gefunden
IBR 1998, 528 BGH - Berücksichtigung von "Sowieso-Kosten" bei der Gewährleistung?
IBR 1998, 527 BGH - Mangel trotz vereinbarungsgemäßer Ausführungsart?

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 3876
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung muss funktionstauglich sein - Ausnahme: Bedenkenhinweis!

BGH, Urteil vom 29.09.2011 - VII ZR 87/11

1. Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit liegt vor, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck der Herstellung eines Werkes nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt.*)

2. Beruft sich der Unternehmer zu seiner Entlastung darauf, er habe aufgrund bindender Anordnung einer untauglichen Ausführungsweise durch den Auftraggeber die vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllen können, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für eine solche Behauptung.*)




IBRRS 2011, 3848
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bodenbelag mangelhaft wegen Estrichfeuchte: Bodenverleger haftet!

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.08.2011 - 22 U 167/09

1. Der Auftragnehmer haftet für den von ihm verlegten Bodenbelag auch dann, wenn dieser nur deshalb nicht hält, weil nach Abnahme Feuchtigkeit in einen dafür empfindlichen Estrich unter den Belag gelangt.

2. Auf dieses Risiko ist der Auftraggeber hinzuweisen.

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IBRRS 2010, 4636
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schallschutzstandard bei Umbau und Sanierung einer Eigentumswohnung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2010 - 5 U 25/09

1. Der Architekt muss grundsätzlich den heute üblichen Schallschutzstandard seiner Planung für den Umbau und die Sanierung einer Eigentumswohnung zu Grunde legen.

2. Er hat im Rahmen der Grundlagenermittlung mit dem Bauherrn zu erörtern, ob dieser das heutige Schallschutzniveau mit deutlich höheren Planungs- und Herstellungskosten erreichen will oder nicht.

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IBRRS 2009, 2020; IMRRS 2009, 1046
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welcher Schallschutz ist bei Verweis auf DIN 4109 geschuldet?

BGH, Urteil vom 04.06.2009 - VII ZR 54/07

1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346).*)

2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.*)




IBRRS 2007, 0540
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mündliche Anzeige des Mangels ausreichend?

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZR 41/06

1. Zum Vorliegen eines Mangels, wenn eine automatische Rollladenanlage im Winter wegen Vereisung blockiert und anschließend die Gurte reißen können.*)

2. Eine mündliche Anzeige reicht zur Erhaltung der Mängeleinrede trotz Verjährung des Gewährleistungsanspruchs auch dann aus, wenn die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart haben. Eine schriftliche Rüge ist dazu nicht notwendig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. April 1969 - VII ZR 27/67, SF Z 2.13 Bl. 33; Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/67, BGHZ 53, 122, 125 ff.).*)




IBRRS 2007, 2350
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kooperationspflicht kontra Kündigungsrecht?

OLG Rostock, Urteil vom 26.10.2006 - 7 U 131/05

1. Stehen der vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Art der Mängelbeseitigung denkmalschutzrechtliche Gründe entgegen, verletzt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Kooperation dadurch, dass er den Vertrag gemäß § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B kündigt, ohne sich zuvor um eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts zu bemühen. Dies setzt voraus, dass er den Auftragnehmer über die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen, die der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Art der Nachbesserung entgegenstehen, informiert.

2. Diese Verletzung des Kooperationsgedankens führt dazu, dass eine freie Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B mit der entsprechenden Vergütungsfolge vorliegt.

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IBRRS 2006, 3735
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Welche Leistung ist vom Vertrag erfasst, welche ist Zusatzleistung?

BGH, Urteil vom 27.07.2006 - VII ZR 202/04

1. Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfasst sind und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an. Diese ist im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen, VOB/C (Ergänzung von BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00, IBR 2002, 231 = BauR 2002, 935 = ZfBR 2002, 482 = NZBau 2002, 324).*)

2. Der Unternehmer trägt nicht nach allgemeinen werkvertraglichen Grundsätzen das Risiko für die Kosten eines von der Baugenehmigungsbehörde angeforderten Baugrundgutachtens.*)




IBRRS 2005, 3501
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Leistung aufgrund Abweichung mangelhaft?

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 147/04

Die von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichende Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht oder weil er nach allgemeinem Fachwissen auf Herstellerangaben und sonstige Informationen vertrauen konnte.*)




IBRRS 2002, 1103
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann liegt ein Mangel vor?

BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 242/99

1. Haben die Parteien die Beschaffenheit des Werks nicht ausdrücklich vereinbart, ist ein für den vertraglich vorausgesetzten, d.h. den vom Besteller beabsichtigten und dem Unternehmer bekannten Gebrauch, hilfsweise ein für den gewöhnlichen, d.h. den nach Art des Werkes üblichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk geschuldet.

2. Eine Werkleistung kann auch dann fehlerhaft sein, wenn bei der Errichtung des Werkes die für diese Zeit allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden.

3. Der Schuldner gerät auch dann in Verzug, wenn er sich ernsthaft und endgültig weigert, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.

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IBRRS 2001, 0007
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beteiligung des Auftraggebers an Mängelbeseitigung

BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 392/00

Zur Beteiligung des Auftraggebers an den Mängelbeseitigungskosten.

Dokument öffnen Volltext


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5 Leseranmerkungen gefunden
Leseranmerkung zur OLG Braunschweig, Urteil vom 20.6.2019 - 8U 62/18
Stellungnahme des Autors (Prof. Thomas Karczewski) zu
 R 
Auf einem Parkplatz muss man parken können!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2019, 559
Bezugnahme auf Urteil vom 17.05.1984 fragwürdig
Leseranmerkung von Walther Leitzke zu
 R 
Mängelbeseitigung gemeinsam festgelegt: Wer muss etwaige Mehrkosten tragen?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2012, 388
Argumentation greift zu kurz
Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
 R 
Werkvertrag mit funktionaler Leistungsbeschreibung: Unternehmer trägt das Erfolgsrisiko!
(Martin Neumann)
Dokument öffnen IBR 2008, 1108 (nur online)

5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
E. Vertragspflichten des Unternehmers
III. Weitere Pflichten des Unternehmers
3. Beratungspflichten

§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
II. Vereinbarte Beschaffenheit
3. Die Beschaffenheitsvereinbarung zur Funktion des Werkes

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
D. Haftungsbefreiung des Unternehmers

§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn)
C. § 650p Abs. 1
IV. Planungs- und Überwachungsziele /Leistungen
3. Beschaffenheiten des Planungsobjekts als Planungs- und Überwachungsziel
b) Abänderung der Beschaffenheitsvereinbarung

5 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
I. Leistungsbegriff
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs
III. Änderung des Bauentwurfs

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel
II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B
4. Art der Herstellung



1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

VII. Sonderfall: Verantwortlichkeit von beiden, Sowieso-Kosten ( Rn. 408-414)