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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 179/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 4046
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Höhe des Schadensersatzes?

BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 179/11


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3 Beiträge gefunden
IBR 2014, 634 BGH - Hausschwamm: Kosten der Mängelbeseitigung können "abstrakt" geltend gemacht werden!
IBR 2012, 700 BGH - Nachbesserung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert: Schadensersatz ohne Fristsetzung!
IBR 2012, 699 BGH - Nachbesserungsaufwand unverhältnismäßig: Wie hoch ist der Schadensersatz?

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1121; IMRRS 2021, 0443
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen die EnEV = Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik!

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2020 - 13 U 261/18

1. Zur Frage, ob der Erwerber einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung aufgrund der Baubeschreibung davon ausgehen darf, dass in der Diele, im Abstellraum und im Flur eine gesondert geregelte Fußbodenheizung vorhanden ist.

2. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt gleichzeitig einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar.

3. Die Nachbesserung kann nicht wegen hoher Kosten verweigert werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt ist.

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IBRRS 2016, 0887; IMRRS 2016, 0567
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie auch bezahlt wurde!

OLG München, Urteil vom 15.12.2015 - 9 U 701/13 Bau

Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten, der keinem an der Mängelbeseitigung Beteiligten zugutekommt, kann nur dann als Schadensersatz verlangt werden, wenn sie bezahlt wurde.

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IBRRS 2016, 0764; IMRRS 2016, 0488
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück veräußert: Schadensersatzanspruch wegen Mängel besteht fort!

BGH, Urteil vom 11.12.2015 - V ZR 26/15

1. Der Schadensersatzanspruch des Käufers besteht in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fort, wenn er das mangelbehaftete Grundstück ohne Abtretung des Anspruchs veräußert hat (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11, BGHZ 193, 326 = IMR 2013, 1023 - nur online, und Abgrenzung von Senat, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 435/99, BGHZ 147, 320 = IBR 2001, 460).*)

2. Dass ein Kläger in der Lage war, eine (einseitige) Erledigungserklärung bereits vor dem erstinstanzlichen Gericht abzugeben, schließt eine solche Erklärung und die hiermit verbundene Umstellung auf einen Feststellungsantrag in der Berufungsinstanz nicht aus.*)

3. Allerdings kommt in einem solchen Fall die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO in Betracht. Dem steht nicht entgegen, dass das erstinstanzliche Gericht es versäumt hat, auf die Notwendigkeit der Antragsumstellung hinzuweisen.*)

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IBRRS 2015, 0640
BauvertragBauvertrag
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden!

OLG Oldenburg, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 141/09

1. Die Wirkungen der Abnahme treten auch bei unberechtigter Abnahmeverweigerung ein.

2. Wegen weniger, nicht wesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

3. Steht der Auftraggeber unter Zeitdruck, kann aus seiner Zustimmung, die Leistung in einer bestimmten Art und Weise herzustellen, kein Einverständnis mit einer mangelhaften Ausführung gesehen werden.

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IBRRS 2014, 1743; IMRRS 2014, 0910
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück mangelhaft: Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12

1. Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.*)

2. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen.*)

3. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.*)

4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.*)




IBRRS 2012, 4047
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Höhe des Schadensersatzes?

BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 180/11

1. Der Besteller kann unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel gemäß § 635 Abs. 3 BGB zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat.*)

2. Macht der Besteller werkvertraglichen Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten geltend, entsprechen die für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit dieses Aufwands nach § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB maßgeblichen Kriterien denen, die bei der gemäß § 635 Abs. 3 BGB gebotenen Prüfung des unverhältnismäßigen Nacherfüllungsaufwands heranzuziehen sind.*)

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IBRRS 2012, 4046
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Höhe des Schadensersatzes?

BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 179/11

1. Der Besteller kann unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel gemäß § 635 Abs. 3 BGB zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat.*)

2. Macht der Besteller werkvertraglichen Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten geltend, entsprechen die für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit dieses Aufwands nach § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB maßgeblichen Kriterien denen, die bei der gemäß § 635 Abs. 3 BGB gebotenen Prüfung des unverhältnismäßigen Nacherfüllungsaufwands heranzuziehen sind.*)





6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
B. Anwendbarkeit der §§ 634 ff. BGB vor und nach der Abnahme

§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein)
C. Leistungsverweigerungsrechte des Unternehmers
I. Unverhältnismäßige Kosten der Nacherfüllung

§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein)
A. Rücktritt
B. Schadensersatz
I. Schadensersatz nach § 280 und § 281 BGB
2. Schadensersatz statt der Leistung
a) Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes
bb) Alte Rechtsprechung des BGH zur Schadensbemessung

2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme
IV. Anspruch auf Mangelbeseitigung
2. Ausschluss des Mängelbeseitigungsanspruchs
H. § 13 Abs. 7 VOB/B - Schadensersatz
VIII. Die Bemessung des Schadensersatzes
1. Schadensersatz statt der Leistung wegen Nichterfüllung der Mängelbeseitigungspflicht in Form des kleinen Schadensersatzes (§ 281 BGB)
b) Die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Schadensbemessung


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

V. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 66-75)





2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

bb) Umfang des Schadens (BGB § 535 Rn. 1088-1096)