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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 176/92
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1993, 386 | BGH - Gilt Koppelungsverbot für Baubetreuer? |
4 Volltexturteile gefunden |
BVerfG, Beschluss vom 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10
Das in Art. 10 § 3 MRVG geregelte Verbot, Grundstückskaufverträge mit Ingenieur- oder Architektenverträgen zu koppeln, ist nicht verfassungswidrig.
VolltextBGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 434/99
Vereinbaren die Parteien in einem Bauvertrag, daß der Bau nicht vor der Veräußerung eines abgetrennten Teiles des Grundstücks des Bestellers erfolgen soll, ist der Bauvertrag jedenfalls dann nicht beurkundungsbedürftig, wenn der Besteller durch die Vereinbarung nicht auf diese Art der Finanzierung beschränkt wird.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.05.1997 - VII ZR 290/95
Persönlicher Geltungsbereich der HOAI; Unterschreitung der Mindestsätze; Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Auftraggebers auf die Wirksamkeit der Vereinbarung
1. a) Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind aufgrund der für ihren Geltungsbereich maßgeblichen Ermächtigungsgrundlage des Art. 10 §§ 1 und 2 MRVG auf natürliche und juristische Personen unter der Voraussetzung anwendbar, daß sie Architekten- und Ingenieuraufgaben erbringen, die in der HOAI beschrieben sind.*)
b) Sie sind nicht anwendbar auf Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen.*)
2. Ein Ausnahmefall, in dem die Unterschreitung der Mindestsätze zulässig ist, liegt vor, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Zwecks der Mindestsatzregelung ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar angemessen ist.*)
3. Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages ein Honorar, das die Mindestsätze in unzulässiger Weise unter schreitet, so verhält sich der Architekt, der später nach den Mindestsätzen abrechnen will, widersprüchlich. Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, daß ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann.*)
BGH, Urteil vom 18.03.1993 - VII ZR 176/92
Honorierung der Planleistung bei Baubetreuungsvertrag
Vereinbaren die Parteien eines angestrebten Baubetreuungsvertrages, daß der Baubetreuer zunächst die Leistungen nach Phasen 1 und 2 des § 15 Abs. 1 HOAI zu erbringen hat, und sieht der Planungsvertrag für den Fall, daß der Bauinteressent die vorgesehenen Bauleistungen nicht in Anspruch nimmt, eine Honorierung der Planungsleistung vor, verstößt der Planungsvertrag in der Regel nicht gegen das Koppelungsverbot des Art. 10 § 3 MietRVerbG, auch wenn der Baubetreuer das zu bebauende Grundstück "an der Hand" hat.
Volltext2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |