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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 176/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0294
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 18.03.1993 - VII ZR 176/92

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17 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1993, 386 BGH - Gilt Koppelungsverbot für Baubetreuer?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 3222
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kopplungsverbot ist nicht verfassungswidrig!

BVerfG, Beschluss vom 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10

Das in Art. 10 § 3 MRVG geregelte Verbot, Grundstückskaufverträge mit Ingenieur- oder Architektenverträgen zu koppeln, ist nicht verfassungswidrig.

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IBRRS 2002, 0393
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 434/99

Vereinbaren die Parteien in einem Bauvertrag, daß der Bau nicht vor der Veräußerung eines abgetrennten Teiles des Grundstücks des Bestellers erfolgen soll, ist der Bauvertrag jedenfalls dann nicht beurkundungsbedürftig, wenn der Besteller durch die Vereinbarung nicht auf diese Art der Finanzierung beschränkt wird.*)

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IBRRS 2000, 0548
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterschreitung der Mindestsätze

BGH, Urteil vom 22.05.1997 - VII ZR 290/95

Persönlicher Geltungsbereich der HOAI; Unterschreitung der Mindestsätze; Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Auftraggebers auf die Wirksamkeit der Vereinbarung

1. a) Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind aufgrund der für ihren Geltungsbereich maßgeblichen Ermächtigungsgrundlage des Art. 10 §§ 1 und 2 MRVG auf natürliche und juristische Personen unter der Voraussetzung anwendbar, daß sie Architekten- und Ingenieuraufgaben erbringen, die in der HOAI beschrieben sind.*)

b) Sie sind nicht anwendbar auf Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen.*)

2. Ein Ausnahmefall, in dem die Unterschreitung der Mindestsätze zulässig ist, liegt vor, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Zwecks der Mindestsatzregelung ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar angemessen ist.*)

3. Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages ein Honorar, das die Mindestsätze in unzulässiger Weise unter schreitet, so verhält sich der Architekt, der später nach den Mindestsätzen abrechnen will, widersprüchlich. Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, daß ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann.*)




IBRRS 2000, 0294
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure

BGH, Urteil vom 18.03.1993 - VII ZR 176/92

Honorierung der Planleistung bei Baubetreuungsvertrag

Vereinbaren die Parteien eines angestrebten Baubetreuungsvertrages, daß der Baubetreuer zunächst die Leistungen nach Phasen 1 und 2 des § 15 Abs. 1 HOAI zu erbringen hat, und sieht der Planungsvertrag für den Fall, daß der Bauinteressent die vorgesehenen Bauleistungen nicht in Anspruch nimmt, eine Honorierung der Planungsleistung vor, verstößt der Planungsvertrag in der Regel nicht gegen das Koppelungsverbot des Art. 10 § 3 MietRVerbG, auch wenn der Baubetreuer das zu bebauende Grundstück "an der Hand" hat.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(1) Genehmigungs- und Formerfordernisse ( Rn. 33-39)


1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Mittelbarer Zwang zum Grundstückserwerb ( Rn. 41)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

d) Koppelungsverbot (VOB/B § 1 Rn. 28)


4 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Definition des Zusammenhangs (ArchLG § 2 Rn. 6)

I. Betroffener Personenkreis: Architekten und Ingenieure (ArchLG § 2 Rn. 3-4)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

f) Notarielle Beurkundung. ( Rn. 71-80)


2 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

IV. Einzelfälle zum Kopplungsverbot aus der Rechtsprechung (IngALG § 2 Rn. 57)