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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 154/10


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 0870; IMRRS 2012, 0633
BauträgerBauträger
Großer Schadensersatz: Vorteilsausgleichung der AfA-Steuervorteile!

BGH, Urteil vom 26.01.2012 - VII ZR 154/10

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IBR 2012, 204 BGH - Vorteilsanrechnung der AfA-Steuervorteile beim großen Schadensersatz!
IMR 2010, 1052 OLG Stuttgart - Schadensersatz beim Steuersparmodell

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 0870; IMRRS 2012, 0633
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Großer Schadensersatz: Vorteilsausgleichung der AfA-Steuervorteile!

BGH, Urteil vom 26.01.2012 - VII ZR 154/10

1. Werden bei der Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs im Wege des großen Schadensersatzes die Anschaffungskosten dadurch zurückgewährt, dass der Erwerber von seiner Darlehensverbindlichkeit gegenüber der finanzierenden Bank befreit wird, und haben sich die Anschaffungskosten als Absetzung für Abnutzung steuerrechtlich ausgewirkt, fließen dem Erwerber als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zu, die als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind.*)

2. Diese Steuerverbindlichkeit ist bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen, soweit der Erwerber sich die erzielten Steuervorteile anrechnen lässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06, IBR 2008, 516 = BauR 2008, 1450 = ZfBR 2008, 669).*)

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IBRRS 2010, 3542; IMRRS 2010, 2593
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ersatz des positiven Interesses bei Kauvertragsrückabwicklung

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2010 - 5 U 114/09

1. Der Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses umfasst bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags über zur Vermietung bestimmte Gewerberäume, der als Steuersparmodell konzipiert war, auch den durch die Rückforderung der zunächst gewährten, in Folge der Rückabwicklung dann jedoch vom Finanzamt zurückgeforderten Steuervorteile entstandenen Schaden.*)

2. Der Anspruch besteht schon dann, wenn der Rückforderungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist, die Steuern auf seiner Grundlage jedoch entrichtet sind. Der Käufer hat jedoch dem Verkäufer, der den Steuerbescheid für falsch hält, die Möglichkeit zu gewähren, über Rechtsbehelfe zu versuchen, die Korrektur des Steuerbescheids zu bewirken.*)

3. Schadensersatzansprüche auf Ersatz drohender, aber noch nicht eingetretener - weiterer - Steuerrückforderungen kann der Verkäufer noch nicht beziffert, sondern nur über ein Schadenersatzfeststellungsbegehren geltend machen.*)

4. Anspruch auf entgehende künftige Steuervorteile hat er nicht.*)

5. Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz der zum Erwerb des Objekts aufgewandten eigenen Darlehenszinsen. Er hat jedoch keinen darüber hinausgehenden Anspruch auf Verzinsung des fremdfinanzierten Kapitals.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein)
B. Schadensersatz
I. Schadensersatz nach § 280 und § 281 BGB
2. Schadensersatz statt der Leistung
b) Großer Schadensersatz

1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Schadensminderungsgründe (VOB/B § 13 Abs. 7 Rn. 222-227)



1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

4. Rechtsfolge: Schadensersatz (VOB/B § 13 Rn. 462-466)