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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 96/16


Beste Treffer:
IBRRS 2017, 4334
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - V ZR 96/16

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IBRRS 2017, 0947; IMRRS 2017, 0393
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16


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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0723; IMRRS 2019, 0278; IVRRS 2019, 0115
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Sondernutzungsrechte erweitern nicht wirtschaftliches Eigentum!

BFH, Urteil vom 05.07.2018 - VI R 67/15

Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum.*)

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IBRRS 2017, 4334
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - V ZR 96/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 0947; IMRRS 2017, 0393
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs?

BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16

1. Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen; er begründet in aller Regel - anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe - auch dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen.*)

2. Soll der einzubauende Personenaufzug nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt; hierfür bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer.*)