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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 275/12


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1743; IMRRS 2014, 0910
ImmobilienImmobilien
Grundstück mangelhaft: Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12


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5 Beiträge gefunden
IBR 2014, 635 BGH - Wertgrenze für Unverhältnismäßigkeit?
IBR 2014, 634 BGH - Hausschwamm: Kosten der Mängelbeseitigung können "abstrakt" geltend gemacht werden!
IBR 2014, 507 BGH - Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit maßgeblich?
IBR 2014, 506 BGH - Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Nur der mangelbedingte Minderwert wird ersetzt!
IMR 2014, 349 BGH - Erforderliche Komplettsanierung umfasst auch den Schaden: Kein Schadensersatz!

9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1987; IMRRS 2023, 0908; IVRRS 2023, 0328
ImmobilienImmobilien
Bei mangelbedingtem Minderwert muss Mangel ohne Zweifel behoben werden

BGH, Urteil vom 25.05.2023 - V ZR 134/22

1. § 130d Satz 2 ZPO stellt auf die vorübergehende technische Unmöglichkeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Übermittlung des elektronisch einzureichenden Dokuments ab. Der Prozessbevollmächtigte, der aus technischen Gründen gehindert ist, einen fristwahrenden Schriftsatz elektronisch einzureichen, ist, nachdem er die zulässige Ersatzeinreichung veranlasst hat, nicht mehr gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen.*)

2. Der Käufer, der von dem Verkäufer im Rahmen des kleinen Schadensersatzes gem. § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 Abs. 1 BGB Ausgleich des mangelbedingten Minderwerts der Kaufsache verlangt, kann jedenfalls dann nicht auf wesentlich geringere Mängelbeseitigungskosten verwiesen werden, wenn der Mangel damit nicht ohne Zweifel behoben werden kann.*)

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IBRRS 2022, 1933; IMRRS 2022, 0803
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kellerabdichtung mangelhaft: Kostenbeteiligung nach den Grundsätzen eines Abzugs "neu für alt"?

BGH, Urteil vom 13.05.2022 - V ZR 231/20

1. Eine Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer (gebrauchten) mangelhaften Kaufsache nach den Grundsätzen eines Abzugs "neu für alt" scheidet aus, wenn sich der Vorteil des Käufers darin erschöpft, dass die Kaufsache durch den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Ersatz eines mangelhaften Teils durch ein neues Teil einen Wertzuwachs erfährt oder dass der Käufer durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart.*)

2. Für einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten nach § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 BGB gilt das Gleiche, und zwar auch dann, wenn die Nachbesserung wegen des arglistigen Verschweigens des Mangels nicht angeboten werden muss (hier: Kosten für die Erneuerung einer mangelhaften Kellerabdichtung).*)




IBRRS 2021, 1116; IMRRS 2021, 0488
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Ende der Diskussion: Im Kaufrecht werden "fiktive" Mängelbeseitigungskosten ersetzt!

BGH, Urteil vom 12.03.2021 - V ZR 33/19

Der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB kann anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden (Abgrenzung zu BGH, IBR 2018, 196, und IBR 2020, 636). Allerdings muss die Umsatzsteuer nur ersetzt werden, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.*)




IBRRS 2019, 0556; IMRRS 2019, 0204
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auch im Kaufrecht ist Schluss mit fiktiven Mangelbeseitigungskosten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.01.2019 - 29 U 183/17

1. Der Käufer einer Immobilie, der Unwirksamkeit des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses wegen arglistigen Verschweigens verdeckter Mängel durch den Verkäufer geltend macht, muss lediglich die objektiven Umstände darlegen und gegebenenfalls nachweisen, die einen hinreichend sicheren Schluss auf arglistiges Verschweigen bekannter Umstande zulassen.*)

2. Auch der Käufer einer mangelhaften Sache kann seinen Schaden nicht auf der Grundlage der fiktiven Mangelbeseitigungskosten berechnen, wenn er die Sache behält. Dies gilt insbesondere, wenn die fiktiven Mangelbeseitigungskosten den Sachwert des Gebäudes erreichen oder übersteigen. Ebenso wie im Werkvertragsrecht (vgl. BGH, IBR 2018, 196) ist auch im Kaufrecht aus Gründen des allgemeinen vertraglichen Schadensrechts eine solche Abrechnung mit dem Verbot der Überkompensation unvereinbar.*)




IBRRS 2018, 3903; IMRRS 2018, 1429
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ImmobilienImmobilien
Beim Immobilienkauf gibt´s immer noch fiktive Mängelbeseitigungskosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2018 - 24 U 194/17

1. Vereinbaren die Parteien eines Immobilienkaufvertrages als Beschaffenheit, "dass die vorhandene Bebauung baurechtlich genehmigt ist", so muss bei Vertragsschluss die vorhandene Nutzung der Gebäudeteile rechtlich zulässig sein.*)

2. Damit zusammenhängende Gewährleistungsansprüche sind grundstücksbezogen zu beurteilen und verjähren innerhalb der 5-jährigen Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

3. Trotz der Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 22.02.2018 (Az. VII ZR 46/17, IBR 2018, 196) verbleibt es im Kaufrecht bei dem Recht des Käufers, fiktive Mängelbeseitigungskosten im Rahmen des kleinen Schadensersatzes geltend machen zu können.*)

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IBRRS 2018, 1226; IMRRS 2018, 0443
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ImmobilienImmobilien
Haftungsausschluss auch für erwartete Eigenschaften?

BGH, Urteil vom 19.01.2018 - V ZR 256/16

1. Zu den Eigenschaften, die der Käufer eines Grundstücks nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten darf, zählen auch Angaben (hier: zu der Trockenheit eines Kellers) in einem Exposé, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein von dem Verkäufer selbst erstelltes Exposé oder um ein Maklerexposé handelt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rz. 7).*)

2. Ein Haftungsausschluss für Sachmängel umfasst auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, IMR 2016, 478 = NJW 2017, 150 Rz. 12). Hierauf kann sich der Verkäufer jedoch nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.*)




IBRRS 2017, 3733; IMRRS 2017, 1544
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ImmobilienImmobilien
Bereits ein Altlastenverdacht ist ein Mangel!

BGH, Urteil vom 21.07.2017 - V ZR 250/15

1. Begründet die frühere Nutzung eines Grundstücks einen Altlastenverdacht, weist dieses einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf, ohne dass weitere Umstände hinzutreten müssen. Insbesondere bedarf es für die Annahme eines Sachmangels keiner zusätzlichen Tatsachen, die auf das Vorhandensein von Altlasten hindeuten.*)

2. Verschweigt der Verkäufer eine ihm bekannte frühere Nutzung des Grundstücks, die einen Altlastenverdacht begründet, so handelt er objektiv arglistig i.S.v. § 444 BGB.*)

3. Bezogen auf den subjektiven Tatbestand der Arglist hält der Verkäufer einen Sachmangel mindestens für möglich, wenn er die frühere Nutzung des Grundstücks kannte und es zumindest für möglich hielt, dass diese einen Altlastenverdacht begründet. Auch insoweit müssen keine konkreten - dem Verkäufer bekannten - Tatsachen hinzutreten, die den Altlastenverdacht erhärten.*)

4. Macht der Verkäufer, der aus der ihm bekannten früheren gefahrenträchtigen Nutzung des Grundstücks den Schluss auf einen möglichen Altlastenverdacht gezogen hat, geltend, er habe bei Vertragsschluss angenommen, der Altlastenverdacht sei ausgeräumt gewesen, muss er dies anhand objektiver Umstände plausibel machen. Für entsprechende Umstände trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast.*)

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IBRRS 2016, 0764; IMRRS 2016, 0488
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ImmobilienImmobilien
Grundstück veräußert: Schadensersatzanspruch wegen Mängel besteht fort!

BGH, Urteil vom 11.12.2015 - V ZR 26/15

1. Der Schadensersatzanspruch des Käufers besteht in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fort, wenn er das mangelbehaftete Grundstück ohne Abtretung des Anspruchs veräußert hat (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11, BGHZ 193, 326 = IMR 2013, 1023 - nur online, und Abgrenzung von Senat, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 435/99, BGHZ 147, 320 = IBR 2001, 460).*)

2. Dass ein Kläger in der Lage war, eine (einseitige) Erledigungserklärung bereits vor dem erstinstanzlichen Gericht abzugeben, schließt eine solche Erklärung und die hiermit verbundene Umstellung auf einen Feststellungsantrag in der Berufungsinstanz nicht aus.*)

3. Allerdings kommt in einem solchen Fall die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO in Betracht. Dem steht nicht entgegen, dass das erstinstanzliche Gericht es versäumt hat, auf die Notwendigkeit der Antragsumstellung hinzuweisen.*)

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IBRRS 2014, 1743; IMRRS 2014, 0910
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ImmobilienImmobilien
Grundstück mangelhaft: Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12

1. Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.*)

2. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen.*)

3. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.*)

4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.*)





3 Nachrichten gefunden
BGH: Grundstücksverkäufer haftet bei hohen Mängelbeseitigungskosten nur eingeschränkt!
(08.04.2014) Der Bundesgerichtshof hat am 04.04.2014 entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.
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Schadensersatzpflicht des Immobilienverkäufers bei zu hohen Mängelbeseitigungskosten begrenzt?
(27.01.2014) Am 04.04.2014 verkündet der V. Senat sein Urteil zu der Frage, ob die Schadensersatzpflicht des Immobilienverkäufers wegen unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten begrenzt werden kann.
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BGH-Verhandlungstermin: Schadensersatzpflicht bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten begrenzt?
(28.10.2013) Am 10.01.2014 verhandelt der V. Senat des BGH zu der Frage, ob die Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten begrenzt sein kann.
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3 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(3) Höhe der Minderung ( Rn. 312-315)

a) Die Nacherfüllung ( Rn. 80-92)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

a) Örtliche Identifizierbarkeit (BGB § 558a Rn. 132-132a)


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

ee) Umfang des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Planer (BGB § 650q Rn. 191-207)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

2. § 650 f Abs. 5 S. 1 BGB - Kündigung wegen Nicht-Stellung einer Bauhandwerkersicherheit ( Rn. 5-9)