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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 206/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 3295; IMRRS 2012, 2378
ImmobilienImmobilien
Eigenmächtige Vermietung trotz Wohnungsrechts: Wer bekommt Miete?

BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11

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1 Beitrag gefunden
IMR 2012, 424 BGH - Kein Anspruch des Wohnungsrechtinhabers auf Auskehr der durch den Eigentümer erlösten Miete bei unberechtigter Vermietung!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1316; IMRRS 2023, 0595
ImmobilienImmobilien
Grundbucheintrag "Wohnungsrecht" ist Wohnungsrecht und kein Wohnnutzungsrecht

BGH, Urteil vom 23.03.2023 - V ZR 113/22

1. Ist ein auf Lebzeiten eingeräumtes Recht, ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes als Wohnung zu benutzen, im Grundbuch und in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung als "Wohnungsrecht" bezeichnet, handelt es sich im Zweifel nicht um ein Wohnnutzungsrecht, sondern um ein Wohnungsrecht i.S.d. § 1093 BGB.*)

2. Der Eigentümer, der die von dem Wohnungsrecht erfassten Räume anstelle des dort nicht wohnenden Berechtigten als Wohnung benutzt, wird durch den damit verbundenen Gebrauchsvorteil nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert. Der Wohnungsberechtigte kann von dem Eigentümer auch nicht über eine analoge Anwendung von § 1065 BGB Nutzungsersatz nach den §§ 987 ff. BGB verlangen (Fortführung von Senat, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11, IMRRS 2012, 2378 = NJW 2012, 3572).*)

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IBRRS 2020, 3787; IMRRS 2020, 1547
ImmobilienImmobilien
Auch ein Verzicht auf ein nicht genutztes Wohnungsrecht ist eine Schenkung!

BGH, Urteil vom 20.10.2020 - X ZR 7/20

Der Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht stellt grundsätzlich auch dann eine Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten dar, wenn dieser im Zeitpunkt des Verzichts an der Ausübung des Rechts dauerhaft gehindert ist.*)

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IBRRS 2012, 3295; IMRRS 2012, 2378
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ImmobilienImmobilien
Eigenmächtige Vermietung trotz Wohnungsrechts: Wer bekommt Miete?

BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11

Besteht keine vertragliche Bindung zwischen dem Eigentümer und dem Wohnungsberechtigten, der einer außerhäuslichen Pflege bedarf, so wird der Eigentümer, der die Wohnung eigenmächtig vermietet, durch die Einnahme der Mietzinsen nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert.*)

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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

5. Untervermietung ohne Erlaubnis (BGB § 540 Rn. 14)