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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 114/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 0429; IMRRS 2010, 0262
ProzessualesProzessuales
Ablehnung d. Beschlussantrags: Gerichtl. Anfechtung möglich!

BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09


22 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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2 Beiträge gefunden
IMR 2010, 1023 BGH - Anfechtung des Negativbeschlusses erfordert keinen Leistungsantrag!
IMR 2010, 150 BGH - Wann kann eine Abänderung der Kostenverteilung im Einzelfall verlangt werden?

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2574; IMRRS 2015, 1117
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erwerb von mit Mängeln behaftetem Altbau: Werkvertragsrecht anwendbar!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2015 - 24 U 92/14

1. Gewährleistungsansprüche richten sich bei Veräußerung eines mit Mängeln behafteten Altbaus auch nach Werkvertragsrecht, wenn der Veräußerer vertraglich Bauleistungen übernommen hat, die nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten nicht vergleichbar sind. Voraussetzung dafür ist indes, dass die Mängel den vom Veräußerer erbrachten Bauleistungen anhaften.*)

2. Auch in einem solchen Fall ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.*)

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IBRRS 2012, 4293; IMRRS 2012, 3072
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mehrere Anfechtungsklagen müssen zwingend verbunden werden!

BGH, Urteil vom 26.10.2012 - V ZR 7/12

1. Zwei gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer gerichtete Anfechtungsklagen müssen zwingend - gegebenenfalls auch noch in der Berufungsinstanz oder instanzenübergreifend - zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden.*)

2. Unterbleibt die Verbindung, so kann jeder Kläger auch in dem Parallelverfahren Rechtsmittel gegen ein die Klage abweisendes Urteil einlegen; wird die Entscheidung in einem der Verfahren rechtskräftig, hat dies die Unzulässigkeit der zweiten Klage zur Folge.*)




IBRRS 2013, 0339; IMRRS 2013, 0255
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Glatteis: WEG kann die Streu- und Räumpflicht an Dritte übertragen!

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 04.09.2012 - 716b C 53/12

Die WEG als Eigentümerin eines Grundstücks trifft die Pflicht, Geh- und Fahrradwege in der erforderlichen Breite vom Schnee und Eis zu reinigen. Diese Pflicht kann die WEG wirksam auf Dritte übertragen. Dabei trifft die WEG die Pflicht, eine geeignete Person auszuwählen und diese im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu überwachen.

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IBRRS 2012, 2184; IMRRS 2012, 1612
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung: Unverjährbar!

BGH, Urteil vom 27.04.2012 - V ZR 177/11

Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung ist grundsätzlich unverjährbar.*)

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IBRRS 2012, 1746; IMRRS 2012, 1281
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer muss die Fenster erneuern?

BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11

Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.*)

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IBRRS 2012, 1158; IMRRS 2012, 0842
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann muss die Gemeinschaft den Verwalter abberufen?

BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11

1. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Abberufung des Verwalters nicht schon deshalb verlangen, weil ein wichtiger Grund im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 3 und 4 WEG hierfür besteht; den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint.*)

2. Bei der Festsetzung des Streitwerts einer auf Abberufung des Verwalters gerichteten Verpflichtungsklage ist im Regelfall das Gesamtinteresse nach dem in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorar und das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers nach seinem Anteil hieran zu bemessen.*)




IBRRS 2011, 2236; IMRRS 2011, 1614
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtung nach dessen Vollzug

BGH, Urteil vom 13.05.2011 - V ZR 202/10

1. Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind.*)

2. Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.*)




IBRRS 2011, 1867; IMRRS 2011, 1338
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbestellung: Keine Angebote anderer Verwalter nötig!

BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZR 96/10

Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.*)




IBRRS 2011, 1988; IMRRS 2011, 1435
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung eines Umlageschlüssels: Gestaltungsspielraum!

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10

Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.*)

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IBRRS 2011, 1634; IMRRS 2011, 1178
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels?

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 131/10

1. Ein schwerwiegender Grund, von der gesetzlichen (§ 16 Abs. 2 WEG) oder der in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen abzuweichen, setzt voraus, dass der geltende Verteilungsschlüssel für den die Änderung verlangenden Eigentümer zu einer erheblich (grundsätzlich mindestens um 25 vom Hundert) höheren Belastung als eine Verteilung der Kosten nach den Wohn- oder den Nutzflächen führt.

2. Die erhebliche Mehrbelastung des Wohnungseigentümers allein begründet noch nicht dessen Anspruch nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WEG auf Änderung, weil das Maß der Belastung nicht das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Unbilligkeit des Festhaltens an dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel ist. Hierzu bedarf es einer Abwägung der gesamten Umstände des Einzelfalls.

3. Die Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bestimmen sich nicht nach der tatsächlich ausgeübten, sondern nach der rechtlich zulässigen Nutzung. Der Umstand, dass eine Teileigentumseinheit von der sich aus der Teilungsvereinbarung ergebenden Zweckbestimmung abweichend zu Wohnzwecken genutzt wird und damit zur Zeit auch nur wie die Wohnungseigentumseinheiten zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums beiträgt, führt nicht dazu, dass die Beibehaltung des auf der zulässigen Nutzung beruhenden Kostenverteilungsschlüssels sich als unbillig darstellt.

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