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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 10/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0069
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.07.1990 - IX ZR 10/90

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 745 BGH - Wann darf der Notar den Kaufpreis an den Bauträger auszahlen?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2005, 0150; IMRRS 2005, 0054
ImmobilienImmobilien
Auslegung einer Kaufpreis-Fälligkeitsklausel

BGH, Urteil vom 26.11.2004 - V ZR 119/04

1. Die Klausel "Der Kaufpreis ist binnen zehn Tagen nach Absendung der vorgenannten Mitteilung, die einer Zahlungsaufforderung des Verkäufers gleichsteht, zur Zahlung fällig." stellt lediglich eine Angabe zur Fristberechnung dar, die mit Absendung beginnt.

2. Für den Eintrittt der Fälligkeit selbst genügt die Absendung der Anzeige allein hingegen nicht. Dies lässt sich dem Wort "Mitteilung" entnehmen. Es bedarf dafür vielmehr auch des Zugangs der Anzeige beim Käufer, denn durch die Absendung alleine wird dem Käufer noch nichts mitgeteilt.

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IBRRS 2004, 0977; IMRRS 2004, 0490
ImmobilienImmobilien
Widerruf eines unwiderruflichen Verkaufangebotes

BGH, Urteil vom 26.03.2004 - V ZR 90/03

Der Eigentümer eines Grundstücks kann sich in einem notariell beurkundeten unwiderruflichen Angebot zum Verkauf des Grundstücks vorbehalten, das Angebot mit der Folge zu widerrufen, daß das Angebot befristet ist, und einen erklärten Widerruf zurückzunehmen, solange das Angebot nicht erloschen ist. Die Erklärung, den Widerruf zurückzunehmen, bedarf in diesem Fall nicht der Beurkundung.*)

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IBRRS 2000, 0400; IMRRS 2000, 0146
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Baulicher Zustand eines Hausgrundstücks

BGH, Urteil vom 14.10.1994 - V ZR 196/93

1. Angaben zum baulichen Zustand eines Hausgrundstücks, die nicht als Beschaffenheitsmerkmal oder zugesicherte Eigenschaft § 459 BGB Inhalt des Kaufvertrags geworden sind, sind bei der Prüfung, ob sie ein vorsätzliches vorvertragliches Verschulden des Verkäufers begründen, entsprechend den für Willenserklärungen geltenden Regeln §§ 133, 157 BGB auszulegen geschäftsähnliche Handlungen.*)

2. Die Nichtbeachtung des für eine Willenserklärung wesentlichen Auslegungsstoffs prüft das Revisionsgericht ohne Bindung an die geltend gemachten Revisionsgründe; zu ihm zählen unstreitige, im Berufungsurteil festgestellte und streitige Tatsachen, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.*)

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IBRRS 2000, 0069
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.07.1990 - IX ZR 10/90

Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages

Erhält ein Notar, der die Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages übernommen hat, eine fällige Kaufpreisrate mit der Weisung, sie nicht vertragsgemäß an den Verkäufer auszuzahlen, und lehnt er einen hierin liegenden, von ihm erkannten weiteren Treuhandauftrag des Käufers ab, so darf er das so empfangene Geld nicht an den Verkäufer auskehren.

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