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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: GrS 1/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0968; IMRRS 2000, 0330
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 04.07.1990 - GrS 1/89

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11 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2995; IMRRS 2017, 1243; IVRRS 2017, 0481
SteuerrechtSteuerrecht
Betrug beim Immobilienkauf: Schaden steuerlich absetzbar?

BFH, Urteil vom 09.05.2017 - IX R 24/16

Das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Hingabe verlorener Aufwendungen, die zu Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts hätten führen sollen, schließt den wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit einer beabsichtigten Vermietung nicht aus.*)

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IBRRS 2012, 3400; IMRRS 2012, 2443
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Aufwendungen für Grundstücksverkauf sind keine Werbungskosten

BFH, Urteil vom 01.08.2012 - IX R 8/12

Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerungsfrist hätte veräußert werden sollen, es aber --aus welchen Gründen auch immer-- nicht zu der Veräußerung kommt.

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IBRRS 2009, 3853; IMRRS 2009, 2115
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 54/08

1. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige - will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen - zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.*)

2. Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder - sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben - für deren Aufgabe.*)

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IBRRS 2008, 3227; IMRRS 2008, 1864
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht

BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 1/07

1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen.*)

2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.*)

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IBRRS 2007, 0121; IMRRS 2007, 0067
ImmobilienImmobilien
Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 19.10.2006 - III R 73/05

In der Steuerbilanz als Teil der nachträglichen Herstellungskosten eines Gebäudes zu Recht aktivierte Bauzeitzinsen sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen.*)

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IBRRS 2006, 4227; IMRRS 2006, 3049
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz wegen Vertragsauflösung: Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 07.06.2006 - IX R 45/05

Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadensersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 15. November 2005 - IX R 3/04, BStBl II 2006, 258).*)

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IBRRS 2006, 2329; IMRRS 2006, 1506
ImmobilienImmobilien
Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht

FG Hessen, Urteil vom 06.04.2006 - 3 K 1524/04

Zu Frage der Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht trotz vertragswidriger Weiternutzung durch Mieter und gleichzeitiger Veräußerungsabsicht bei Eigentümer.

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IBRRS 2006, 2615; IMRRS 2006, 1752
ImmobilienImmobilien
Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung

BFH, Urteil vom 25.01.2006 - I R 58/04

Eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB kann auch in einer Veränderung mit dem Ziel einer neuen betrieblichen Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit begründet sein. Die dahin gehenden Feststellungen sind im Einzelfall vom FG zu treffen.*)

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IBRRS 2006, 1435; IMRRS 2006, 0869
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Aufwendungen für die Ablösung eines Erbbraurechts

BFH, Urteil vom 13.12.2005 - IX R 24/03

Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.*)

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IBRRS 2004, 3210; IMRRS 2004, 1974
ImmobilienImmobilien
Wann sind Aufwendungen vorab entstandene Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 56/01

1. Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen entstanden sind, können dann als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.

2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

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