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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 87/10
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IBRRS 2011, 5311
Architekten und Ingenieure
Vollarchitektur: Wann beginnt die Mängelverjährung?
OLG Celle, Urteil vom 26.05.2011 - 5 U 87/10
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IBR 2012, 91 | OLG Celle - Vollarchitektur beauftragt: Wann beginnt die Mängelverjährung? |
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IBRRS 2011, 5311
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Architekten und Ingenieure
Vollarchitektur: Wann beginnt die Mängelverjährung?
OLG Celle, Urteil vom 26.05.2011 - 5 U 87/10
1. Wird zwischen den Parteien eines Architektenvertrags über eine Vollarchitektur eine Teilabnahme nicht wirksam vereinbart, findet eine Abnahme des Architektenwerks erst nach Schluss der geschuldeten Leistungsphase 9 statt.
2. Die fünfjährige Verjährung für Architektenleistungen kann damit frühestens mit Ablauf der Gewährleistungsfristen für die am Bau beteiligten Unternehmen beginnen.
3. Abschnitt 6.2 AVA regelt keine Vereinbarung zur Teilabnahme (BGH, IBR 2006, 450).
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