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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 1182/03
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IBRRS 2006, 0211
Architekten und Ingenieure
Architektenhaftung bei Scheinabsprachen
OLG Koblenz, Urteil vom 10.11.2005 - 5 U 1182/03
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IBR 2006, 1373 | OLG Koblenz - Wann liegt bei schriftlichem Architektenvertrag ein bloßes Scheingeschäft vor? |
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IBRRS 2006, 0211
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Architektenhaftung bei Scheinabsprachen
OLG Koblenz, Urteil vom 10.11.2005 - 5 U 1182/03
1. Wird ein umfassender schriftlicher Architektenvertrag geschlossen, weil nur auf diese Weise öffentliche Mittel für das Bauvorhaben zu erlangen sind, hindert das im Schadensersatzprozess gegen den Architekten nicht die Annahme eines bloßen Scheingeschäfts.*)
2. Zur Beweiswürdigung und zur Haftung des Architekten in einem derartigen Fall (hier: Verantwortlichkeit für ungeeigneten Innenputz eines Schweinestalls).*)
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