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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 C 5.11
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IBRRS 2013, 0220
Öffentliches Baurecht
Dauerhaft ungenutzte Anlagen sind rückzubauen!
BVerwG, Urteil vom 17.10.2012 - 4 C 5.11
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IBR 2013, 1103 | BVerwG - Windkraft im Außenbereich: Behörde darf für Rückbau Sicherheitsleistung verlangen! |
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IBRRS 2013, 0220
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Öffentliches Baurecht
Dauerhaft ungenutzte Anlagen sind rückzubauen!
BVerwG, Urteil vom 17.10.2012 - 4 C 5.11
1. § 35 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 3 BauGB macht die Erteilung einer Baugenehmigung für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB vom Erlass von Nebenbestimmungen zur Sicherstellung der Pflicht zum Rückbau nach dauerhafter Aufgabe der privilegierten Nutzung abhängig.*)
2. § 35 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 3 BauGB schließt trotz Vorrangwirkung die Auferlegung einer Sicherheitsleistung auf der Grundlage einer landesrechtlichen Vorschrift nicht aus.*)
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