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2 Beiträge gefunden
IBR 1999, 193 VÜA Bund - Tariftreueerklärungen: Verstoß gegen deutsches und europäisches Recht
IBR 1993, 1 EuGH - EuGH kontrolliert niederländische Vergabe öffentlicher Bauaufträge!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2005, 1877
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorgehen gegen illegale bauliche Anlagen

VG Oldenburg, Urteil vom 21.04.2005 - 4 A 59/03

Das aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgende Gebot einer gleichmäßigen Gesetzesanwendung erfordert sowohl hinsichtlich der Grundverfügung als auch hinsichtlich der Vollstreckung ein systematisches Vorgehen der Behörden gegen alle im räumlichen und sachlichen Zusammenhang vorhandenen, vergleichbaren illegalen baulichen Anlagen.

Das schließt nicht aus, dass auch ein zunächst isoliertes Vorgehen nach Lage des Einzelfalles sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, so z. B., wenn die Behörde zeitnah auf jüngste illegale Bautätigkeit reagiert.

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IBRRS 2004, 3163; IMRRS 2004, 1939
ImmobilienImmobilien
Gewerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 7/02

1. Die Vermietung einer Ferienwohnung erfolgt im Regelfall dann gewerbsmäßig, wenn sie in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnungsanlage liegt, für eine kurzfristige und spontane Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird sowie zudem ständig Personal in der Wohnanlage anwesend oder zumindest ohne großen Zeitaufwand erreichbar ist, um das Mietverhältnis mit nicht vorangemeldeten Interessenten zu schließen. Ein gewerblicher Charakter der Vermietung kann sich aber auch aus erbrachten Zusatzleistungen ergeben, die eine unternehmerische Organisation erfordern.

2. Eine erwerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung ist nicht deshalb auszuschließen, weil die Rezeption der Wohnungsanlage nicht ständig besetzt ist.

3. Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers zur Vornahme der für die Vermietung erforderlichen Maßnahmen führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

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IBRRS 2000, 0082
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.12.1990 - VII ZR 126/90

Leitsätze redakt.:

a. Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung der Verjährungseinrede entgegen vorher erwecktem Vertrauen;

b. erforderliche Geltendmachung des Anspruchs innerhalb angemessener Frist nach Wegfall der für den Rechtsmißbrauchseinwand maßgebenden Gründe.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Zur Bestimmung der Frist, innerhalb derer der Gläubiger einen Anspruch gerichtlich geltend machen muß, nachdem er nicht mehr darauf vertrauen darf, der Schuldner werden die Verjährungseinrede wegen eines früher ausgesprochenen Verzichts nicht geltend machen.

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1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

III. Verfahren (ZPO § 729 Rn. 3)